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Legalwaffenbesitzer wie Jäger, Sportschützen und Waffensammler wissen, dass der Legalwaffenbesitz in Deutschland strengen Kontrollen unterliegt und mit dem Waffengesetz ein äußerst komplexes Regelwerk dazu existiert. Dieses beinhaltet so einige Fallstricke insbesondere bei Messern, über die auch Bürger stolpern können, die der Meinung sind, nichts mit dem Waffengesetz zu tun zu haben.
Waffenrechtliche Erlaubnis
Beantragt in Deutschland jemand erstmalig einen Jagdschein oder möchte Schusswaffen als zukünftiger Sportschütze erwerben, so laufen im Vorfeld umfangreiche Abfragen über die beantragende Person bei der zuständigen Waffenbehörde (und bei Jägern zuvor auch bei der Unteren Jagdbehörde) ab. Insgesamt müssen sechs Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt sein, damit die beantragende Person eine Waffenrechtliche Erlaubnis erhält und eine Waffenbesitzkarte ausgestellt werden darf:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sachkundenachweis
- Bedürfnis
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Haftpflichtversicherung
Anmerkung: die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins läuft nach demselben Muster ab, allerdings müssen dafür weder Bedürfnis noch Sachkunde nachgewiesen werden und eine zusätzliche Haftpflichtversicherung entfällt ebenfalls.
Alle drei Jahre wird die Überprüfung dieser 6 Voraussetzungen erneut vorgenommen. Dieser Vorgang nennt sich Regelüberprüfung. Hat sich innerhalb der letzten drei Jahre ein Vorfall ergeben, durch den die 6 Punkte nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden, so gibt es keine Grundlage mehr für die Waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffen, die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein werden eingezogen.
Wenn sich herausstellt, dass eine Person die Grundlage für die Waffenrechtliche Erlaubnis verloren hat, dann ist es an der zuständigen Waffenbehörde, alle Waffen nebst allen Dokumenten einzuziehen. Geschieht dies nicht, haben wir ein Problem mit dem Vollzug, nicht mit dem Waffengesetz oder gar mit Legalwaffenbesitzern im Allgemeinen.
Neuerdings findet bei allen zuvor genannten Überprüfungen auch eine Abfrage bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde statt – alle Legalwaffenbesitzer werden demnach auch in festen Intervallen auf ihre Verfassungstreue überprüft.
Umfangreiche Erläuterungen zu diesem Thema findet Ihr in unserem Artikel „Waffenrechtliche Erlaubnis„.
Legalwaffenbesitzer eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
Wer dem Thema Waffen gegenüber nicht bereits eine vorgefertigte Meinung und die obigen Ausführungen gelesen und verstanden hat, der sollte nun wissen, dass Legalwaffenbesitzer eine der am stärksten kontrollierten Bevölkerungsgruppen in Deutschland ist. Welche anderen Bürger werden regelmäßig so akribisch durchleuchtet, mit weitreichenden Konsequenzen, wenn es zu Verfehlungen kommt?
Wenn man sich genauer ansieht, welchen Anfeindungen sich zum Beispiel Jäger ausgesetzt sehen, dann würden sich auch viele andere Personen zur Überprüfung anbieten, ob sie im Einklang mit Recht und Verfassung stehen. Freie Meinungsäußerung ja, doch irgendwann ist eine Grenze überschritten. Ein Zwinkersmiley macht es da auch nicht besser, siehe Kommentar unter unserem Video zur JAGD & HUND 2022 auf YouTube:
Doch zurück zum Thema streng überwachter Legalwaffenbesitzer. Das Verwunderliche an der Thematik: anstatt die rechtstreuen Bürger in Frieden zu lassen und sich um die weniger rechtstreuen zu kümmern, geschieht genau das Gegenteil. Sobald es Vorfälle mit Waffen gibt, setzen reflexartig bei vielen Politikern, Journalisten und Teilen der Bevölkerung Forderungen für eine Verschärfung des Waffenrechts ein. Aktuell beschäftigt unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser dieser Punkt, mit freundlicher Unterstützung von Bündnis90/Die Grünen.
Doch wie verhält es sich nun um die Gefahr, die von legalen Waffen und ihren Besitzern ausgeht? Sind wir wirklich so gefährlich, wie uns Politiker und Medien tagein tagaus erklären möchten und dass es einer Verschärfung des Waffenrechts bedarf, um uns unter Kontrolle zu bekommen? Schauen wir uns dazu mal eine Aussage von Lars Winkelsdorf, Journalist und Fachdozent für Waffensachkunde, an:
Wir sehen anhand dieser Zahlen, wie es sich um das Verhältnis legaler zu illegaler Waffen und den damit begangenen Straftaten verhält. Verständlicherweise ist die Zahl legaler Waffen in Deutschland deutlich präziser zu ermitteln als die Zahl der illegalen Waffen. Wer sich außerhalb des Gesetzes bewegt, der hat kein Interesse daran, dass Informationen über seinen illegalen Besitz von Waffen den Behörden bekannt werden.
Mehr Sicherheit durch schärferes Waffenrecht?
Was also genau soll eine Überarbeitung des Waffenrechts – was natürlich Verschärfung bedeuten wird – genau bringen und welcher Zuwachs an Sicherheit für die Bevölkerung kann dadurch erzielt werden? In Sachen Waffenrechtlicher Erlaubnis ist das Netz der Behörden bereits heute sehr eng und wie wir gesehen haben, finden Überprüfungen regelmäßig statt. Bestehendes Recht braucht demnach nur angewandt werden.
Ja, es gibt ein Problem mit den Waffen, die vor 1972 erworben, im Zuge der Meldeamnestie aber nicht angemeldet wurden. Diese Waffen befinden sich sehr wahrscheinlich noch im nicht nachvollziehbaren Privatbesitz. Dennoch kann heutzutage davon ausgegangen werden, dass in Deutschland nur die Personen die Erlaubnis zum Waffenbesitz erhalten, die von ihren zuständigen Behörden eine „saubere Weste“ bescheinigt bekommen. Auch hier gibt es sicherlich Ausnahmen, doch die oben gezeigten Zahlen von Lars Winkelsdorf belegen die zuvor getätigte Aussage.
Davon ableitend können wir festhalten, dass Deutschland kein Problem mit legalen Waffen und Legalwaffenbesitzern hat, sondern mit Personen, die sich für das Waffenrecht schlicht nicht interessieren und es missachten. Anstatt also das Problem an der Wurzel zu packen, den Kampf gegen illegale Waffen und jene, die mit ihnen gegen das Waffenrecht verstoßen, aufzunehmen, reiht sich unsere Bundesinnenministerin nahtlos in die Reihe der Politiker ein, die zur Beruhigung eines besorgten Bevölkerungsteils lieber erneut die Legalwaffenbesitzer drangsalieren und die Waffenbehörden mit weiterer Bürokratie überhäufen möchte.
Ist auf diese Art sicherlich viel einfacher und „Erfolge“ können in Form neuer Gesetzesentwürfe recht schnell aufgezeigt werden.
Wer verstößt gegen das Waffenrecht?
Betrachten wir ein paar Beispiele aus diesem Jahr, wer gegen das aktuelle Waffenrecht verstoßen hat und was wir daraus ableiten können:
- Der Doppelmord an zwei Polizisten in Kusel wurde durch einen Wilderer begangen. Er besaß keinen Jagdschein mehr und die Tatwaffen waren nicht seine eigenen. Er besaß sie demnach illegal.
Siehe Punkt 3 der Waffenrechtlichen Erlaubnis: Bedürfnis. Dem Wilderer fehlte mit dem Wegfall des Jagdscheins das Bedürfnis, denn zur Ausübung der Jagd benötigt ein Jäger Waffen. Kein Jagdschein, keine Waffen.
- Die Schießerei mit einer scharfen Schusswaffe auf einer Kirmes in Lüdenscheid, die den Tod eines Besuchers zur Folge hatte, wurde von einem 16-jährigen begangen.
Siehe Punkt 1 der Waffenrechtlichen Erlaubnis: Vollendung des 18. Lebensjahres. Der 16-jährige Täter hat direkt die erste Anforderung der Waffenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt, er ist nicht volljährig. Aufgrund seines Alters konnte er die Waffe zudem zu keiner Zeit legal erworben haben.
- In Leipzig wird ein Mann in einer Waffenverbotszone durch den Einsatz von Messer, Elektroschock- und Reizstoffsprühgerät verletzt.
Wie der Name einer Waffenverbotszone schon sagt: Waffenverbotszone. Die Vorgabe regelt klar, dass bestimmte Gegenstände in dieser Zone verboten sind. Wer dies missachtet, verstößt gegen gesetzliche Vorgaben.
Die Beispiele eins und zwei zeigen deutlich: das Deutsche Waffengesetz behandelt diese Fälle und sieht auch eine klare Regelung dafür vor. Die Täter hätten keine Waffen besitzen dürfen. Da sie es doch taten, haben sie gegen das Waffengesetz verstoßen. Wie genau könnte nun eine Verschärfung des Waffenrechts aussehen, die diese Fälle verhindert, die doch bereits klar geregelt sind?
Der dritte Fall der Waffenverbotszone gehört nicht zum Themenkomplex der waffenrechtlichen Erlaubnis. Er rundet das Bild jedoch sehr gut ab, mit dem wir zeigen möchten, dass Personen, die rechtliche Vorgaben nicht interessieren, von weiteren Verschärfungen eben dieser rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht betroffen sein werden. Sie sind es heute schon nicht.
Fazit
Der realisierbare Effekt von Verschärfungen des Waffenrechts gegen Kriminelle tendiert höchst wahrscheinlich gegen Null. Vielmehr belasten Verschärfungen nur diejenigen, die sich ohnehin schon an geltendes Recht halten, sonst hätte sie die komplexen Anforderungen an den legalen Waffenbesitz erst gar nicht auf sich genommen. Die Belastung der Beamten in den Waffenbehörden steht auf einem anderen Papier. Ein offenes Ohr an dieser Stelle seitens der Politik wäre dringend angeraten.
Wir sind davon überzeugt, dass mit Verschärfungen des Waffenrechts weder das Problem der illegalen Waffen vernünftig und durchdacht angegangen noch dadurch ein Sicherheitszuwachs erzielt wird.
Wir sehen bereits heute an den drei oben genannten Beispielen: die Rechnung geht nicht auf. Daher verwundern die Forderungen von diversen Politikern und Journalisten zur Verschärfung des Waffenrechts umso mehr. Gut möglich, dass die Angesprochenen das Waffengesetz bisher noch gar nicht gelesen haben. Daher möchten wir mit dem folgenden Link auf das Waffengesetz einer möglichen Unkenntnis entgegenwirken, in der Hoffnung, dass unser Ansinnen Beachtung findet, und auch diejenigen diese Gesetz lesen, die meinen, es würde sie nichts angehen.
Hat Euch dieser Artikel gefallen? Wie ist Eure Meinung über das Waffengesetz und müssen Politiker der Bundesregierung erneut Hand daran anlegen? Teilt Ihr unsere Meinung, dass Verschärfungen keine Verbesserung bei der Situation der illegalen Waffen und der inneren Sicherheit bringen werden?
Beitragsbild: drei kubik.com