Die Eingriffe in Bundes- und Landesjagdrechte nehmen kein Ende. Ende September 2024 wurde bekannt, dass nun auch in Niedersachsen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, in Person die Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, teils massive Einschnitte für Jäger über Gesetzesänderungen planen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die das Ministerium vorgesehen hat (Quelle: PIRSCH):
1. § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Saugatter obsolet. Die oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll:
– das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden.
– Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden – die oberste Jagdbehörde soll weiterhin von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser, zu melden.5. § 24 NLJG Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
6. § 25: NLJG Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen soll abgeschafft werden.
7. § 42 NLJG Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von 5 Jahren verboten werden.