Landtagswahlen in Bayern und Hessen 2023 – Das sind die Positionen der Parteien zu Jagd, Waffenrecht, Arten- und Naturschutz

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Bald wird es in Deutschland politisch wieder äußerst spannend, denn am 08. Oktober 2023 finden direkt zwei Landtagswahlen statt. An diesem Tag rufen die Bundesländer Bayern und Hessen ihre Wähler zur Abgabe ihrer Stimmen auf. Auch für Legalwaffenbesitzer, Arten- und Naturschützer sowie Landwirte finden sich einige wesentliche Punkte in den Programmen der potentiellen Landtagsparteien, die wir für Euch in diesem Artikel zusammenfassen

Der Landesjagdverband Hessen hat Fragen zu elf Themenbereichen an die Parteien in Hessen verschickt. Für Bayern wurden den Parteien sechs Fragen von der Pirsch übermittelt. Die Antworten findet Ihr auf den folgenden Seiten.

Befragt wurden
in Bayern: CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Freie Wähler, FDP
in Hessen: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD („Die Linke” hat bis 09. August 2023 keine Antworten gegeben)

Im Hinblick auf die jüngsten Turbulenzen zum Jagdrecht in Rheinland-Pfalz und Brandenburg kann unser Aufruf an alle in den Bundesländern wahlberechtigten Jäger und Legalwaffenbesitzer nur sein, sich kritisch mit den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Landesjagdverbandes Hessen und der Pirsch auseinanderzusetzen. Bestimmte Aussagen sind mitunter eindeutig und lassen wenig Spielraum für Überraschungen, was bei einer Regierungsbeteiligung zu erwarten ist.

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Landtagswahl Bayern

Quelle der Wahlprüfsteine: Pirsch

Kommen Änderungen am Jagdgesetz?

CSU: Von unserer Seite aus sind keine Änderungen am Bayerischen Jagdgesetz geplant.

SPD: Wir als BayernSPD halten Änderungen am Landesjagdgesetz derzeit für nicht erforderlich. Eine Änderung der dem Jagdrecht in Bayern unterliegenden Tierarten ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht notwendig, jedoch sollten die Schonzeiten zusammen mit den Jagdverbänden und der Waldwirtschaft im Konsens kritisch überprüft und angepasst werden.

GRÜNE: In der vergangenen Legislaturperiode haben wir zu einigen Teilbereichen des Jagdgesetzes Änderungsanträge gestellt. Die Staatsregierung hat unsere Vorschläge abgelehnt. Wir wollen das Jagdgesetz modernisieren und an die heutigen Gegebenheiten anpassen.

AFD: Die AfD bekennt sich im Kern zum bestehenden Jagdgesetz und sieht in den Grundzügen keinen Veränderungsbedarf. Veränderung braucht allerdings die Handhabung diverser Regelungen um die Jagd herum, beispielsweise das Waffenrecht oder das Bay. Waldgesetz.

FW: Derzeit sind keine konkreten Änderungen im Bayerischen Jagdgesetz geplant. Wir sprechen uns jedoch für eine Aufnahme des Wolfes und des Goldschakals in das Bundesjagdgesetz aus, da bundeseinheitliche Vorgaben in diesem Fall sinnvoller wären als eine Vielzahl unterschiedlicher Landesgesetze. Sollte der Bund nicht tätig werden, setzen wir uns für eine Aufnahme des Wolfes in das bayerische Jagdrecht ein.

FDP: Ja, wir fordern die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes und die Erarbeitung einer bayerischen Wald-/Wildstrategie 2050, die sowohl den Zielen eines Waldumbaus als auch dem Ziel ausreichender Lebensräume für heimisches Schalenwild gerecht wird.

Sollen Wolf und Bär ins Jagdrecht?

CSU: Den bayerischen Landwirtinnen und Landwirten, Weidetierhaltern und Teichwirten geben wir ein Schutzversprechen: Wolf, Bär und andere Raubtiere müssen auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. Deshalb wollen wir die Entnahme von Wölfen und Fischottern dauerhaft ermöglichen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung war hierbei die Verabschiedung der Wolfsverordnung am 25.04.2023. Es geht um den Erhalt unserer jahrhundertealten Kulturlandschaft.

SPD: Die Rückkehr fast ausgestorbener Beutegreifer ist begrüßenswert und dennoch stellt ihre Population mittlerweile ein erhebliches Risiko für die Nutztierhaltung dar. So überprüft die EU-Kommission etwa die Lockerung des Schutzstatus von Wölfen und auch das Bundesumweltministerium setzt sich für eine einfachere Entnahme ein – insbesondere, wenn Tiere gerissen wurden. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und zu unterstützen. Darüber hinaus braucht es auch weiterhin ein regionales Wolfsmanagement.

GRÜNE: Eine Aufnahme von Wolf und Bär ins Jagdrecht ist möglich, hätte aktuell aber keine Auswirkungen. Beide wären (analog z. B. Luchs oder Auerwild) aufgrund der geltenden Gesetzeslage ganzjährig geschont. Es ergäbe sich aber die Hegeverpflichtung, was nicht zielführend wäre. Unsere Forderung nach einem regionalen Bestandsmanagement lässt sich nur über Gesetzesänderungen über die EU und den Bund erreichen.

AFD: Die AfD strebt eine Regelung bezüglich des Wolfes und anderer geschützter Tiere über die Artenschutzausnahmeverordnung an, wie sie bei Biber und Kormoran bereits bestens funktioniert. Hierzu wurde bereits ein Antrag im Frühjahr 2021 gestellt.

FW: Wir sprechen uns für einen rationalen Umgang mit allen Beutegreifern aus. Auf unser Betreiben hin wurde die Wolfsverordnung erlassen, um eine Entnahme zu erleichtern. Es ist unser Anliegen, dass der Schutzstatus bundesweit herabgestuft wird und Entnahmen auch rechtssicher und zeitnah möglich sind. Der Wolf ist in das Jagdrecht aufzunehmen, da der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. Der Bär kommt nur vereinzelt vor, eine Aufnahme ins Jagdrecht ist, je nach Entwicklung, zu diskutieren.

FDP: Die exponentielle Ausbreitung des Wolfs sorgt für Probleme beim Natur-, Arten- und Küstenschutz in vielen Regionen Deutschlands und verursacht durch Angriffe auf Nutz- und Haustiere große Schäden. Wir brauchen ein regional differenziertes Bestandsmanagement, das europarechtskonform ausgestaltet ist.

Brauchen Jäger einen Schießnachweis und was wären die Anforderungen?

CSU: Wir stehen zu unseren Jägern, Sport- und Brauchtumsschützen. Jäger und Schützen sind im Umgang mit Waffen geschult. Demnach sehen wir im Moment keine Notwendigkeit eines verpflichtenden, gesetzlichen Schießnachweises.

SPD: Aus Sicht der BayernSPD sollten Jäger wie Sportschützen regelmäßig einen Schießnachweis erbringen müssen. Dieser sollte einmal im Monat beziehungsweise 12 x im Jahr erfolgen, um auch weiterhin Waffen erwerben zu können. Wer die Fristen nicht einhält, soll wie die Sportschützen im Jahr 18 x einen Schießnachweis erbringen.

GRÜNE: Ja. Wir könnten uns vorstellen, den Schießnachweis an den Vorgaben des ForstBW zu orientieren.

AFD: Nein, einen verpflichtenden Schießnachweis lehnt die AfD ab. Dies ist eine überflüssige Gängelung der Jäger.

FW: Die FREIEN WÄHLER stehen für freiwillige Treffsicherheitsnachweise zur Sicherung einer tierschutzgerechten Jagd. Ausgestaltung und Dokumentation sollten in die verantwortungsvollen und fachlichen Hände der Vereinigung der Jäger gelegt werden.

FDP:  Einer solchen Entscheidung muss eine gründliche, faktenbasierte Prüfung vorausgehen. Erst dann kann beurteilt werden, inwiefern hier eine Verpflichtung überhaupt erforderlich ist.

Erlegen Bayerns Jäger genügend Rehwild?

CSU: Im Juni wurde der Waldpakt 2023 verabschiedet. Ziel ist Aufbau und Erhalt gesunder, zukunftsfähiger Wälder als Voraussetzung für alle Leistungen, die Wälder erbringen. Weiterhin bilden „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ sowie „Schützen durch Nützen“ die Leitlinien der Forstpolitik. Dies führt auch zur natürlichen Verjüngung des Waldes gemäß dem Jagdgesetz. Die Staatsregierung steht zu den Grundsätzen „Wald vor Wild“ des Waldgesetzes und den „angepassten Wildbeständen“ im Jagdgesetz.

SPD: Junge Tannen und Eichen fallen häufig Rot- und Schalenwild zum Opfer. Diese Baumarten sind jedoch für die Zukunft dringend notwendig, da sie mit Trockenperioden besser zurechtkommen als die vorherrschende Fichte. Hier brauchen wir ein partnerschaftliches Miteinander mit unseren Jägerinnen und Jägern zur Regulierung der Bestände.

GRÜNE: In einigen Revieren zeigen die Verbissgutachten, dass zu wenig Rehe erlegt werden. Das lässt sich aber nicht für alle Hegegemeinschaften und Reviere verallgemeinern.

AFD: Der Waldumbau ist nicht allein von der Rehwildbejagung abhängig. Daher ist es falsch, nur darauf zu setzen.

FW: In Bayern werden jährlich ca. 350.000 Rehe erlegt, was 27 % der deutschlandweiten Rehwildstrecke entspricht. Von zu wenig erlegten Rehen kann daher in Bayern kaum die Rede sein. Vielmehr gilt es, an den Klimawandel und den sich hieraus ergebenden und dringend erforderlichen Waldumbau angepasste Jagdstrategien stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern.

FDP: Der notwendige Waldumbau gelingt nur gemeinsam mit der Jagd. Gerade in Zeiten des Klimawandels kann der dringend notwendige Waldumbau nur bei Schalenwildbeständen erfolgen, die dem Ökosystem Wald angepasst sind.

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Jagd in Bayern: Wo herrscht Änderungsbedarf?

CSU: Durch den Klimawandel, extreme Witterungsbedingungen und Veränderungen der Flora und Fauna sind neue Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung, im Offenland und in der Jagd entstanden. Es muss sich an die neuen Bedingungen angepasst werden. Die Jagd leistet einen enormen Beitrag zur Pflege und Hege des Waldes und seiner Lebensräume. Dies gilt es zu unterstützen. Es geht bei zukünftigen Entscheidungen um den Erhalt unserer jahrhundertealten Kulturlandschaft und des Kulturgutes Jagd.

SPD: Wir als BayernSPD wollen durch eine umwelt- und tierschutzgerechte Jagd die Grundlage für eine natürliche Waldentwicklung legen. Aus diesem Grund fordern wir unter anderem praxisgerechte Jagdzeiten und eine jährliche Erfassung der Abschusszahlen, um rechtzeitig eingreifen zu können.

GRÜNE: Aus unserer Sicht sind keine grundsätzlichen Änderungen notwendig.

AFD: An der Jagd selbst wenig, denn als AfD wissen wir, dass die Jägerschaft ihr Handwerk versteht. Was wir ändern wollen, ist das Bay. Waldgesetz, welches immer noch „Wald vor Wild“ als Grundprämisse hat. Dies wäre zu „Wald und Wild“ zu ändern oder ganz zu streichen. Ferner braucht es Maßnahmen im Kampf gegen die Inzuchtdepression beim Rotwild, mehr Wildbrücken über Straßen und Bahnanlagen sowie deutliche Reformen beim Forstlichen Gutachten.

FW: Wir beabsichtigen das Forstliche Gutachten weiterzuentwickeln. Hierbei sollen in den Aufnahmegebieten neben Wildverbiss auch Lichtverhältnisse mitberücksichtigt werden. Veränderungen in der Natur sind zentrale Herausforderungen für die Jagd. Wolf und Goldschakal sind das beste Beispiel hierfür. Das Jagdrecht hat das Potenzial zur Konfliktlösung. Die Jagd sollte einen gesunden und artenreichen Wildbestand sicherstellen und dabei die landeskulturellen Belange integrieren.

FDP: Wir wollen das Bayerische Jagdgesetz auf Grundlage von erfolgreichen Strategien der Vergangenheit novellieren. In der Neufassung sollen die bisherigen Festlegungen und positiven Erfahrungen mit Hegegemeinschaften, Reviergrößen, Verbissgutachten, Abschussplanungen und Jagdzeiten beibehalten werden. Mindestabschusszahlen, Verkleinerungen der Reviergrößen und eine Verlängerung der Jagdzeiten auf Schalen- und insbesondere Rehwild lehnen wir ab.

Was sollte im bestehenden Waffenrecht geändert werden?

CSU: Die CSU sieht keinen Bedarf, das Waffenrecht zu verschärfen. Jägern, Sport- und Brauchtumsschützen muss Vertrauen entgegengebracht werden. Sie sind in der Handhabung mit Waffen geschult und gehen zuverlässig damit um. Es ist nicht unser Ziel, mit erhöhtem bürokratischen Aufkommen und Vorgaben den Jägern Steine bei ihrer wertvollen Arbeit in den Weg zu legen.

SPD: „Die weit überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer verhält sich rechtstreu.“ So heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Zu dieser Grundaussage stehen wir. Sie ist die Leitlinie für unsere Position zu Inhalt und Vollzug des Waffenrechts. Für uns steht ein konsequenter, guter und mit Augenmaß vorgenommener Vollzug der Regelungen im Vordergrund. Das heißt auch, dass wir den illegalen Waffenbesitz in den kommenden Jahren verstärkt in den Fokus nehmen müssen.

GRÜNE: Für Jagd- und Sportwaffen bedarf es aus unserer Sicht keine Änderungen. Es muss aber sichergestellt werden, dass Verfassungsfeinde nicht im Besitz von Waffen sind.

AFD: Die Zuverlässigkeitsregelungen sind aus Sicht der AfD viel zu streng und zu willkürlich. Die AfD setzt sich grundsätzlich für ein liberaleres Waffenrecht ein, wie es andere europäische Länder – wie Tschechien – in jüngerer Vergangenheit umgesetzt haben.

FW: Wir FREIE WÄHLER erachten das bestehende Waffenrecht für angemessen. Deutschland hat eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Das Augenmerk ist verstärkt auf den illegalen Waffenbesitz zu setzen.

FDP: In kaum einem Land gelten bereits so harte Waffengesetze wie in Deutschland, weitere Verschärfungen sind deshalb sehr kritisch zu beurteilen. Wir sehen beim bestehenden Waffenrecht kein Rechtsproblem, sondern ein Vollzugsproblem. Zudem gehen die Gefahren überwiegend von illegalen, nicht aber von legalen Waffen und ihren Besitzern aus. Wir brauchen deshalb eine konsequentere Strafverfolgung und besser ausgestattete Sicherheitsbehörden statt populistische Waffenrechtsverschärfungen.

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Landtagswahl Hessen

Quelle der Wahlprüfsteine: Landesjagdverband Hessen

Wir geben im Folgenden lediglich Auszüge zu einzelnen Fragen/Antworten wider, da der gesamte Fragenkatalog des Landesjagdverbandes an die Parteien über 40 Fragen beinhaltet.

Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen fordert ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Jagd und ländlichen Raum. Unterstützen Sie diese Forderung?

CDU: Ja. Die CDU Hessen wird darauf drängen, ein eigenständiges Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie Weinbau und Jagd zu schaffen, um die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd für unsere Gesellschaft herauszustellen. Unter Nutzung der bereits bestehenden Personalressourcen sollen in diesem neuen Ministerium auch die Aufgaben zur Förderung des Ländlichen Raums noch stärker koordiniert und gebündelt werden.

SPD: Wir prüfen die Einführung eines Ministeriums, in der die genannten Bereiche gebündelt sind, als eine von mehreren Optionen. Ob am Ende dieses Prozesses ein gesondertes Ministerium steht, wird von mehreren Faktoren abhängen.

Grüne: Die Nähe der landnutzenden Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd mit den Bereichen Wasser, Boden, Verbraucher*innen, Naturschutz sowie Genehmigungen nach BImschV in einem Haus sowie die dadurch bestehenden Synergien einer ganzheitlichen Betrachtung dieser zusammengehörigen Bereiche haben sich bewährt. Daher halten wir eine Teilung der Zuständigkeiten für nicht zielführend.

FDP: Jagdrecht und Naturschutzrecht sind aus guten Gründen getrennte Rechtskreise. In der Vergangenheit haben Gesetzentwürfe aus dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mehrfach zur Überlagerungen von Jagd- oder Fischereirecht mit vermeintlichem Naturschutz geführt. Mit den Gesetzen zum “Grünen Band Hessen” und dem Hessischen Naturschutzgesetz wurden Regelungen einseitig zu Lasten der Eigentümer beschlossen. Daher halten wir ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Jagd und ländlichen Raum für notwendig.

AfD: Die Anliegen des ländlichen Raumes finden derzeit nicht ausreichend Berücksichtigung in den politischen Entscheidungsprozessen. Die Herausforderungen für den ländlichen Raum sind vielfältig, die Entscheidungen darüber dürfen nicht – wie derzeit – über die Köpfe der Betroffenen hinweg und auf ideologischer Grundlage gefällt werden. Die Forderung ist insofern berechtigt und wird von uns unterstützt.

Werden Sie, wenn Ihre Partei in Regierungsverantwortung kommt, dafür sorgen, dass das zuständige Jagdreferat von einer Jägerin oder einem Jäger geleitet wird?

CDU: Sehr gute fachliche Kenntnisse der Jagd sind grund­sätzlich für die Leitung des Referats, das auch als oberste Jagd­behörde fungiert, erforderlich. Wenn auch die private Tätigkeit als aktiver Jäger keine rechtliche Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle sein kann, sollte der Besitz eines Jagdscheins zum Nachweis einer vertieften fachlichen und auch praktischen Kenntnis der Jagd bei der Auswahl berücksichtigt werden. Das Jagdreferat wird nach unserer Kenntnis derzeit von einer aktiven Jägerin geleitet.

SPD: Wir sind der Ansicht, dass Fachkenntnisse auf dem Gebiet notwendig sind und auch in dem Auswahlprozess mitberücksichtigt werden sollten.

Grüne: Wesentliche und unabhängige Wildforschung soll von der Wildforschungsstelle geleistet werden; dort ist in jedem Fall fachlich und auch jagdlich ausgebildetes Personal unabdingbar. Eine Besetzung des Jagdreferats im HMUKLV erfolgt nach fachlichen Eignungskriterien.

FDP: In den zurückliegenden beiden Legislaturperioden haben wir des Öfteren kritisiert, dass Gesetze und Verordnungen aus dem Hessischen Umweltministerium notwendige Fachkenntnisse und vor allem Praxistauglichkeit vermissen lassen. Die Leitungsposition des Jagdreferats mit einer Jägerin oder einem Jäger zu besetzen wäre wünschenswert. Entscheidend sind aber Eignung, Leistung und Befähigung.

AfD: Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur beim Jagdreferat. Die gelebte politische Praxis, dass wichtige Positionen häufig mit Fachfremden besetzt werden, trägt maßgeblich dazu bei, dass viele Probleme in diesem Land nicht gelöst oder sogar verschärft werden.

Setzen Sie sich für die bewährte Beibehaltung der getrennten Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht ein?

CDU: Ja. Die Trennung der Rechts­kreise ist verfassungs­rechtlich geboten und aus unserer Sicht auch sehr sinnvoll.

SPD: Wir planen keine Änderungen in diesem Bereich, zumal eine Trennung verfassungsrechtlich geboten ist.

Grüne: Wir setzen uns für ein modernes Jagdrecht ein, das auf wildbiologischen Erkenntnissen beruht.

FDP: Jagd und Naturschutz sind verfassungsrechtlich getrennte Rechtskreise. Wenngleich die Zielvorstellungen ähnlich sind, wollen wir diese Systematik aufrechterhalten, denn nur so wird der orts- und sachkundigen Jägerschaft die bestmöglichste Hege und Gestaltung der Lebensräume des Wildes ermöglicht. Das Jagdrecht ist ein klassisches Eigentumsrecht. Die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz muss erhalten werden. Durch eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen kann die Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden. Nachhaltig Nutzen und Schützen sind zwei Seiten der selben Medaille, die ihre Grundlage im Schutz des Eigentums hat. Erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen sind elementare Eigeninteressen der Bewirtschafter und Eigentümer.

AfD: Diese Trennung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden, insbesondere zur Verhinderung einer schleichenden Enteignung von Grund und Boden.

Werden Sie, wenn Ihre Partei in Regierungsverantwortung kommt, das bewährte hessische Jagdgesetz sowie das Reviersystem auch in der nächsten Legislaturperiode erhalten und dafür sorgen, dass dieses nicht zu Lasten der Jägerschaft, der Jagd und des Wildes verändert wird?

CDU: Ja. Das Hessische Jagdgesetz ist eines der modernsten in Deutschland. Es hat sich bewährt. Wir werden es in seinen Grundsätzen unverändert lassen. Nach nunmehr über zehn Jahren nahezu unveränderter Geltungsdauer werden wir es lediglich einem rechtsförmlichen Update unterziehen.

SPD: Wir planen aktuell, weder das Jagdgesetz, noch das Reviersystem grundlegend zu ändern.

Grüne: Das Hessische Jagdgesetz läuft am 31.12.2024 aus und im anstehenden Novellierungsprozess sind neue Erkenntnisse zum Tierschutz, Klimaschutz und Umweltschutz zu berücksichtigen. Das Reviersystem hat sich bewährt und sollte in Richtung mehr Eigenverantwortung von und mehr Abstimmung zwischen den Landnutzenden (Jagdrechtsinhabern) und Jagdausübungsberechtigten weiterentwickelt werden.

FDP: Mit uns wird das Reviersystem erhalten. Die Grundzüge des hessischen Jagdgesetzes haben sich bewährt, aber an einigen Stellen muss nachgebessert werden. Änderungen zu Lasten der Jägerschaft, der Jagd und des Wildes lehnen wir ab.

AfD: Wenn Veränderungen vorgenommen werden, sollten diese ausschließlich in Abstimmung mit Ihnen und nur zu Gunsten der Jägerschaft, der Jagd und des Wildes stattfinden.

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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die zwanzig hessischen Rot­wild­gebiete aufgelöst werden, damit das Rot­wild wieder art­gerecht wandern kann, um die konkret bedrohte genetische Diver­sität unseres größten frei­lebenden heimischen Säuge­tiers sicher­zu­stellen? Werden Sie sich für eine Überarbeitung der Schalen­wild­richt­linie des HMUKLV, die ebenfalls die genetische Vielfalt des Rot­wildes bedroht, einsetzen?

CDU: Ja. Die Schalenwildrichtlinie werden wir so weiterentwickeln, dass passgenaue und kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften vor Ort für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung möglich sind.

Grundsätzlich muss durch die Jagd die Wilddichte so gesteuert werden, dass eine Naturverjüngung stattfinden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es neben der Jagd aber auch begleitender Maßnahmen zur Schaffung von Rückzugsräumen und zur Vermeidung von unnötigen Beunruhigungen des Schalenwilds. Entlang dieser Prinzipien wollen wir die weiteren Schritte im Dialog mit den Jägerinnen und Jägern und den Waldeigentümern beraten. Eine besondere Rolle spielt dabei der Erhalt der Rotwildbestände in Hessen, für den mehr getan werden muss. Insbesondere ist ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten erforderlich. Wir setzen uns hierbei für ein ganzheitliches Konzept ein, welches Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen zusammen denkt. Ob hierzu eine formelle Auflösung der Rotwildgebiete zielführend ist, werden wir ebenfalls im Dialog mit den Jägerinnen und Jägern und weiteren Interessengruppen beraten.

SPD: Wir sehen durchaus die Problematik in Zusammenhang mit der fehlenden genetischen Diversität, die durch die Einführung der Rotwildgebiete entstanden ist. Maßnahmen zum Erhalt der Rotwildbestände in Hessen sind dennoch notwendig. Daher streben wir eine Evaluation der Situation an und werden daraus entsprechende Schlussfolgerungen ziehen, wie die genetische Diversität gewährleistet werden kann. Ob dafür eine Auflösung der Rotwildgebiete zwingend notwendig ist, ist heute nicht zu beantworten. Wir streben jedoch insgesamt einen Prozess an, bei dem die Jägerschaft mit eingebunden werden soll. Wir werden die geltende Schalenwildrichtlinie einer Evaluation unterziehen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vornehmen. Oberstes Ziel muss dabei eine Bestandsregulierung sein, die nachhaltig ist und die Waldverträglichkeit berücksichtigt.

Grüne: Die Regelungen für Abschussverbote wandernder Hirsche in den sog. rotwildfreien Gebieten sind zur Gewährleistung von Genaustausch zu schärfen und zu kommunizieren. Lebensraumzerschneidungen durch Verkehrswege, Entwicklungen von Gewerbe- und Wohnflächen sowie alle Raum in Anspruch nehmenden Vorhaben müssen mehr Rücksicht auf Wanderungsbewegungen und Genaustausch von Wildtieren nehmen (Stichworte Grünbrücken, Trittsteinbiotope oder auch Unterlassung von Baumaßnahmen). Zur Wiederherstellung intakter und vernetzter Lebensräume im Offenland und Wald sind bessere Anreize erforderlich. Die Schalenwildrichtlinie bedroht den Genaustausch nicht.

FDP: Bereits 2019 wurde in einer Studie von Prof. Reiner (Uni. Gießen) festgestellt, dass Rotwild in Hessen an genetischer Verarmung leidet. Im Jahr zuvor wurde erstmals in Hessen ein Rot-/Alt-Tier mit verkürztem Unterkiefer entdeckt – eine Missbildung, die bei Inzucht auftritt. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten nimmt ab, sogar der langfristige Fortbestand unserer größten heimischen Wildtierart steht in Frage. Mit den Rotwildgebieten zerschneidet der hessische Gesetzgeber die natürlichen Lebensräume des Rotwildes. Genau wie Autobahnen oder Bahntrassen hindert die Bejagung außerhalb der Gebietsgrenzen die Rotwildpopulationen am genetischen Austausch. Die Rotwildgebiete in Hessen sollen abgeschafft werden, um die natürlichen Wanderungen der Rothirsche zuzulassen. Hier sind auch die Jäger in der Verantwortung, den Finger gerade zu lassen. Die Schalenwildrichtlinie sieht in ihrer jetzigen Form eine verpflichtende massive Bejagung junger Hirsche vor. Gerade diese jungen Hirsche, die für den genetischen Austausch zuständig sind, sollten nicht durch eine verstärkte Bejagung am Wechseln zwischen den Rotwildgebieten gehindert werden.

AfD: Der genetische Zustand der hessischen Rotwildpopulationen ist in Teilen besorgniserregend. Die derzeitigen Hürden für den genetischen Austausch zwischen den Populationen sollten sofern machbar, umgehend abgebaut werden. Das Auflösen der Rotwildgebiete wäre ein einfacher Schritt, der schneller und deutlich günstiger umgesetzt werden kann, wie zum Beispiel der ebenfalls erforderliche Bau von weiteren Grünbrücken. Die Überarbeitung der Schalenwildrichtlinie wäre ebenfalls eine einfache und schnelle Maßnahme, die vorgenommen werden sollte.

Werden Sie, wenn Ihre Partei in Regierungsverantwortung kommt, die Beschränkungen der Jagdausübung durch die Hessische Jagdverordnung aus den Jahren 2015 und 2022 rückgängig machen?

CDU: Die Anpassung der Jagdzeiten in den vergangenen Jahren war das Ergebnis schwieriger Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition. Als CDU Hessen haben wir uns dabei immer dafür eingesetzt, praxisgerechte und auf wissenschaftlichen, wildbiologischen Erkenntnissen beruhende Jagd- und Schonzeiten vorzusehen. Im Ergebnis konnte so in der vergangenen Legislaturperiode unter anderem eine ganzjährige Schonzeit für Feldhase, Blässhuhn und Rebhuhn verhindert werden. Jagdzeiten für Rabenkrähe, Elster und Nilgans wurden erweitert. So wurde insgesamt ein tragfähiger Kompromiss gefunden, der die Rechte der Jagdrechtsinhaber nicht über Gebühr beeinträchtigt hat. Selbstverständlich werden wir die Ergebnisse dieses Kompromisses in der nächsten Legislaturperiode evaluieren und gegebenenfalls An­passungen vornehmen. Als CDU Hessen sehen wir dabei insbesondere weitere Notwendigkeiten, einzelne Jagd­zeiten zu erweitern, um das Jagdrecht den tatsächlichen Bedingungen und Notwendigkeiten anzupassen.

SPD: Wir haben die Beschränkungen aus den Novellen der Landesjagdverordnungen der Jahre 2015 und 2022 scharf kritisiert. Insbesondere die geplanten Beschränkungen der Jagdzeiten von Feldhase und Rebhuhn. Der Kompromiss zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist mehr schlecht als recht. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Regelungen der Jagdausübung in der kommenden Legislaturperiode einer eingehenden Prüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst werden sollen.

Grüne: Der Erhalt, Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen sind wichtig. Eine Jagd auf heimische Prädatoren sollte, auch unter dem Aspekt des Nachwanderns, nur nach wildbiologischer Empfehlung erfolgen.

FDP: Einschränkungen der Jagdausübung im Rahmen der Hessischen Jagdverordnung haben wir sowohl 2015 als auch bei der letzten Novellierung im Jahr 2022 umfangreich kritisiert. Gegen die Jagdverordnung aus 2015 haben wir geklagt und vor dem Staatsgerichtshof einen Erfolg hinsichtlich der Einschränkungen der Jagdzeiten für Jungwaschbären, Jungfüchse und juvenile Marderhunde erzielen können. Im Jahr 2022 haben wir als Freie Demokraten gemeinsam mit der Jägerschaft gegen die von Umweltministerin Hinz geplanten Streichungen der Jagdzeiten für Feldhase und Rebhuhn gekämpft. Die schwarz-grüne Koalition hatte seinerzeit mit ihrer parlamentarischen Mehrheit eine Expertenanhörung zur Evaluierung der Jagdverordnung absichtlich verhindert. Wir werden uns dafür einsetzen, in der Vergangenheit beschlossene Einschränkungen der Jagdausübung rückgängig zu machen und neue Beschränkungen zu verhindern.

AfD: Nicht nur die Beschränkungen aus 2015 und 2022 gehören rückgängig gemacht. Auch die 2020 erfolgte Änderung der Jagdverordnung, bei der die Schonzeiten eingekürzt wurden, gehört auf den Prüfstand gestellt.

Werden Sie den Erlass, der die Finanzierung von Maßnahmen des aktiven Prädatorenmanagements (Fangjagd etc.) aus Mitteln des Naturschutzes in Schutzgebieten untersagt, aufheben?

CDU: Die Fallenjagd stellt unter der fachkundigen Anwendung der Jäger eine effektive und zugleich besonders schonende Jagdmethode dar, die das Wild besonders wenig beunruhigt. Wo die Fang- und Fallenjagd wirksamer Beitrag zu den naturschutzfachlichen Zielsetzungen ist, muss eine Förderung dieser Maßnahme gleichberechtigt zu den anderen naturschutzfachlich gebotenen Maßnahmen möglich sein.

SPD: Wir werden ein Gesamtsystem zum Prädatorenmanagement erstellen. In diesem Gesamtsystem wird auch zu prüfen sein, ob und wie die Finanzierung von Maßnahmen organisiert wird.

Grüne: Angesichts erheblicher Lebensraumveränderungen sind insbesondere Bodenbrüter (z.B. Kiebitz) auch durch Einzäunungen und Fangjagd von Prädatoren zu schützen.

FDP: Jagd und Naturschutz sind verfassungsrechtlich getrennte Rechtskreise. Wenngleich die Zielvorstellungen ähnlich sind, wollen wir diese Systematik aufrechterhalten, denn nur so wird der orts- und sachkundigen Jägerschaft die bestmöglichste Hege und Gestaltung der Lebensräume des Wildes ermöglicht. Das Jagdrecht ist ein klassisches Eigentumsrecht. Die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz muss erhalten werden. Durch eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen kann die Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden. Nachhaltig Nutzen und Schützen sind zwei Seiten der selben Medaille, die ihre Grundlage im Schutz des Eigentums hat. Erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen sind elementare Eigeninteressen der Bewirtschafter und Eigentümer.

AfD: Viele seltene Arten werden in den Schutzgebieten, insbesondere von den invasiven Arten, stark bedroht. Die Fangjagd ist ein essenzieller Baustein bei der effektiven Bejagung dieser Arten. Es ist unverständlich, dass Jäger und andere ehrenamtliche Naturschützer, die mit viel Engagement die Naturschutzgebiete betreuen, derzeit mit eigenem Geld die dringend benötigten Fallen kaufen müssen. Der Erlass sollte somit umgehend aufgehoben werden.

Werden Sie die Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger sowohl bei der Bestandserfassung (z. B. Wildtiermonitoring, Feldhasentaxation) als auch bei der Bejagung in den Mittelpunkt stellen und dafür sorgen, dass die Besätze künftig aus­schließlich von der Jägerschaft erhoben und gemeldet werden?

CDU: Ja. Dies ergibt sich aus unserer Sicht zwingend aus der Trennung der Rechts­kreis der Jagd und des Naturschutzes.

SPD: Ja.

Grüne: Besätze sind nach wissenschaftlich anerkannten Methoden, auch von fachkundigen Personen aus der örtlichen Jägerschaft und Naturschutz, zu erheben.

FDP: Ja, die Jägerschaft hat gerade bei der Feldhasentaxation bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit den ihr übertragenen Aufgaben umgeht. Insofern sind Wildtiermonitoring und Feldhasentaxation bei der Jägerschaft rechtlich und sachlich perfekt aufgehoben.

AfD: Die Jägerinnen und Jäger erfüllen diese Aufgabe bereits seit vielen Jahrzehnten freiwillig und sie haben die Expertise dazu. Die Jägerschaft hat selbst ein Interesse daran, jagdbare Besätze zu erhalten. Das Misstrauen, das Ihnen diesbezüglich entgegengebracht wird, ist somit nicht gerechtfertigt.

Setzen Sie sich dafür ein, dass die zweckgebundene Jagdabgabe, die von den hessischen Jägerinnen und Jägern bei der Lösung eines Jagdscheines in Höhe von insgesamt durchschnittlich 750.000 Euro pro Jahr gezahlt werden muss, im Rahmen der Projektförderung zum überwiegenden Teil wieder unbürokratisch an den Landesjagdverband Hessen, die hessischen Jagdvereine und die Hegegemeinschaften zur Förderung des Jagdwesens ausgeschüttet wird?

CDU: Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft und die Selbstverwaltungsverantwortung der jagdlichen Gremien und Ver­bände stärken. Dazu sollen u.a. die Mittel der Jagdabgabe verstärkt eingesetzt werden, sofern dies von der Jägerschaft gewünscht wird. Klar ist dabei, dass die Jagdabgabe nur zur Förderung jagdlicher Belange und zur Förderung der Jagdausübung eingesetzt werden soll und darf. Unter Vermittlung des leider verstorbenen CDU-Finanzministers, Dr. Thomas Schäfer, wurden hierzu wichtige Grundlagen geschaffen. Um im Rahmen des rechtlich Möglichen zu unbürokratischen Lösungen zu kommen, halten wir pauschale Zuweisungen an Hegegemeinschaften, Prüfungsvereine zur Erlangung der Brauchbarkeit für Jagdgebrauchshunde und anerkannten Nachsuchengespanne für sinnvolle Verwendungszwecke, da deren Arbeit offenkundig gruppennützig im Sinne der Jägerschaft ist. Des Weiteren ist der Erhalt und ggf. Neubau von Schießanlagen zur Nutzung durch die Jägerinnen und Jäger ein wichtiger Schwerpunkt der Förderung aus den Mitteln der Jagdabgabe.

SPD: Ja.

Grüne: Die durch die zweckgebundene Jagdabgabe geförderten Maßnahmen müssen ganz überwiegend der Jägerschaft, also allen Jäger*innen, zugutekommen, was auch aus Sicht der Rechtsprechung und des Rechnungshofs gegen eine „pauschale“ Ausschüttung spricht.

FDP: Ja, die Mittel aus der Erhebung der Jagdabgabe müssen in voller Höhe der Förderung des Jagdwesens zu Gute kommen. Ausgaben, die nicht direkt der Förderung des Jagdwesens dienen oder der Bildung von Rücklagen, müssen künftig unterlassen werden. Wir wollen, dass die erhobene Jagdabgabe rechtlich korrekt 1:1 wieder in jagdliche Angelegenheiten und die Förderung des Jagdwesens fließt oder die Abgabe entsprechend gesenkt wird.

AfD: Es handelt sich bei dem Geld aus der Jagdabgabe größtenteils um Geld, das von Ihren Mitgliedern bezahlt wird und nicht um Steuergeld. Das Geld sollte Ihnen somit auch unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.

Setzen Sie sich gerade vor dem Hintergrund der Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dafür ein, dass … keine Gebühren für Trichinenproben für sämtliches Schwarzwild anfallen?

CDU: Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf Hessen zu verhindern. Die deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände ist dafür unerlässlich. Die Jägerschaft hat diese Aufgabe mit großem Erfolg angenommen und die Streckzahlen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wir wollen die Jägerinnen und Jäger bei dieser Aufgabe weiterhin unterstützen. Wir werben bei den Landkreisen dafür, die Gebührenerhebung möglichst flächendeckend auszusetzen. Einige Landkreise verzichten für alles Schwarzwild auf die Erhebung einer Untersuchungsgebühr. Wir unterstützen dies. Die Untersuchungen auf ASP beim Hessischen Landeslabor sind für die Einsender grundsätzlich kostenfrei und werden aus Landesmitteln bezahlt.

SPD: Ja.

Grüne: Ja.

FDP: Ja, wir halten eine hessenweite Gebührenfreiheit für wünschenswert. Die Entscheidung darüber, ob Gebühren für die Beprobung verlangt werden, liegt aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine landesweite Befreiung von den Gebühren für Trichinenproben ist deshalb aus unserer Sicht nicht möglich. Aus diesem Grund haben wir Freie Demokraten uns in den vergangenen Jahren vielerorts in den Kreistagen vor Ort für die Abschaffung der Jagdsteuer und der Gebühren für Trichinenproben eingesetzt. Überall dort, wo noch eine Jagdsteuer oder Gebühren für Trichinenproben erhoben werden, werden wir uns weiter für deren Abschaffung einsetzen.

AfD: Es ist davonauszugehen, dass durch das Entfallen der Gebühren mehr Schwarzwild erlegt wird, insbesondere mehr Frischlinge. Die Kosten der Übernahme der Gebühren der Trichinenproben stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten die bei einem Ausbruch der ASP entstehen werden, insofern sollte dies flächendeckend Teil des Maßnahmenpaketes sein.

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Setzen Sie sich dafür ein, dass die Jagdsteuer hessenweit abgeschafft wird?

CDU: Ja. Die CDU Hessen setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Abschaffung von Bagatellsteuern wie der Jagdsteuer ein. Die Steuerhoheit für die Erhebung der Jagdsteuer liegt bei den Kreisen. In der Mehrheit der Kreise ist es in den vergangenen Jahren – häufig auf Antrag der kommunalen Gliederungen der CDU – gelungen, diese Steuer abzuschaffen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen und vollenden.

SPD: Die Erhebung bzw. Festsetzung der Jagdsteuer liegt in der Eigenverantwortung der Landkreise. Wir wollen und können nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen.

Grüne: Wir wollen es weiterhin den Gebietskörperschaften überlassen, ob und in welcher Höhe sie davon Gebrauch machen, diese Steuer zu erheben.

FDP: Ja, wir Freie Demokraten haben uns bereits in den vergangenen Jahren vor Ort in den Kreistagen vielerorts für die Abschaffung der Jagdsteuer eingesetzt, die Abschaffung gefordert oder ihr zugestimmt. In den Landkreisen, in denen die Jagdsteuer lediglich vorübergehend ausgesetzt ist, oder noch regulär erhoben wird, werden wir uns weiter für die Abschaffung einsetzen. Wir Freie Demokraten stehen für Subsidiarität und kommunale Selbstverwaltung. Eine landesweite Abschaffung der Jagdsteuer über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes halten wir auch aus Konnexitätsgründen für falsch.

AfD: Die Jagdsteuer ist ein Relikt der Vergangenheit. Die Jagd dient dem Gemeinwohl und sie ist bereits mit erheblichen Kosten verbunden. Eine solche Tätigkeit sollte nicht zusätzlich noch besteuert werden.

Setzen Sie sich dafür ein, dass in Hessen unabhängige Wissenschafts- und Forschungsinstitute in Abstimmung mit dem Landesjagdverband mit Untersuchungen rund um die jagdbaren Wildarten in Hessen beauftragt werden und dass die an das grüne Umweltministerium angegliederte Wildforschungsstelle geschlossen wird?

CDU: Die Wildforschungsstelle soll aus unserer Sicht vor allem der fachlichen Unterstützung der Jagdbehörden dienen, damit sachkundige und praxistaugliche Entscheidungen getroffen werden. Sie kann auch für Jägerinnen und Jäger sichtige Erkenntnisse liefern und den Stand der Wissenschaft – insb. wildbiologische Erkenntnisse – transportieren. Wir wollen daher eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Wildforschungsstelle und der Jägerschaft fördern.

SPD: Wir schätzen die wertvolle Arbeit der unabhängigen Wild­forschungs­institute. Wir halten die Wild­forschungs­stelle für eine fachliche Unter­stützung der Jagd­behörden notwendig auch bei der Weitergabe der Er­kennt­nisse aus der Wild­biologie.

Grüne: Die Wildforschungsstelle wurde bewusst nicht an das HMUKLV angegliedert, damit eine unabhängige Wildtierforschung breite Akzeptanz findet.

FDP: Aus unserer Sicht gibt es keine Notwendigkeit für eine an das Umweltministerium angegliederte Wildforschungsstelle. Wir setzen uns deswegen für die Schließung der Wildforschungsstelle ein.

AfD: Die Wissenschaft sollte unabhängig sein, die ständige Einflussnahme durch die Politik gefährdet das Ansehen der Wissenschaft. Eine dem Ministerium angegliederte Forschungsstelle ist somit grundsätzlich abzulehnen. Wenn externe Wissenschaftler beauftragt werden, sollte die Beauftragung von einer breiten Basis mitgetragen werden. Da der Landesjagdverband den Großteil der Jägerinnen und Jäger in Hessen vertritt, sollte er in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden.

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Werden Sie den Wolf in die Liste der jagd­baren Arten nach dem Beispiel von Nieder­sachsen aufnehmen?

CDU: Ja. Wir setzen uns für einen sachlichen und ideologiefreien Umgang mit dem Wolf ein. Der Wolf ist in Deutschland inzwischen angesiedelt und keine gefährdete Art mehr. In Deutschland leben bereits mehr Wölfe als in deutlich größeren und weniger besiedelten Staaten. Die Wolfspopulation befindet sich in einem guten und stetig wachsenden Erhaltungszustand. Der weiterhin maximal strenge naturschutzrechtliche Schutz für diese Raubtierart ist für den Erhalt der Population unnötig und nicht gerechtfertigt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung dieser Tatsache endlich Rechnung trägt und umgehend bei der EU beantragt, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Erst damit wird ein sachgerechter Umgang mit dem Wolf – wie er beispielsweise in Schweden praktiziert wird – möglich. Sobald der Bund die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, werden wir den Wolf in das Jagdrecht übernehmen und eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen. Wir sehen die Jäger dabei als wichtige und unverzichtbare Partner. Für eine Koexistenz und die Akzeptanz der Bevölkerung ist es erforderlich, Menschen und Weidetiere wirksam vor Übergriffen zu schützen. Dafür wollen wir die Wolfsbestände so regulieren, dass die Sicherheit der Menschen in einer gewachsenen Kulturlandschaft sowie Lebensräume für andere Arten – sowohl Wildtieren als auch Weidetieren – umfassend gewährleistet bleiben.

SPD: Der Wolf wurde zwar ins niedersächsische Jagdrecht auf­genommen, jedoch gilt zum einen eine ganzjährige Schonzeit und eine Entnahme darf nur dann erfolgen, wenn es sich um Wölfe handelt, die wiederholt hohe Zäune überwinden und Tiere reißen. Diese Möglichkeit besteht aktuell schon. Eine Aufnahme ins Jagd­recht hat somit faktisch keinerlei Aus­wirkungen. Wir streben jedoch eine bessere und einfachere Entschädigung von Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei Wolfsrissen an. Zudem muss es eine bessere Unterstützung beim Herdenschutz geben. Dringender Handlungs­bedarf besteht im Bereich des Wolfs­managements. Wir wollen ein Ansiedlungsmanagement betreiben, anstatt bloßes Monitoring.

Grüne: Solange der Wolf eine nach EU- und Bundesrecht streng geschützte Tierart ist, wäre eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Konsequenzen für die Wolfspopulation, denn es müsste eine ganzjährige Schonzeit eingehalten werden. Eine Regulierung über das Jagdrecht ist derzeit nach EU-Recht nicht möglich. Das gilt auch für Niedersachsen. Bei einer Gefährdung von Menschen oder zur Abwehr anderer wichtiger Gefahren ist eine Entnahme möglich und sinnvoll. Wir setzen uns für einheitliche bundesweite rechtssichere Regelungen ein.

FDP: Wir Freie Demokraten wollen den Wolf in die Liste der jagdbaren Arten aufnehmen, um die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen. Diese wäre rechtlich jetzt schon möglich, die schwarz-grüne Landesregierung hat sich aber bislang geweigert, Problemwölfe als solche zu benennen und deren Entnahme anzuordnen.

AfD: Da das Jagdrecht sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen ist, bietet es im Gegensatz zum Naturschutzrecht als reines Schutzrecht, die ideale Grundlage für eine unbürokratische Regulierung der Wolfspopulation. Auch im Sinne des Tierschutzes ist die Aufnahme ins Jagdrecht wünschenswert, da eine Entnahme von kranken oder verletzten Tieren schnell und unbürokratisch erfolgen kann.

Sollen nach Ihrer Auffassung auffällige Wölfe in Hessen zum Schutz der Bevölkerung, der Weidehaltung und Pferde unbürokratischer entnommen werden können?

CDU: Ja. Leider sind diese Möglichkeiten auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben zu eng begrenzt. Einzelerlaubnisse sind bundes- und unionsrechtlich an hohe Hürden geknüpft. Dies muss der Bund dringend ändern. Die verbliebenen Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden wir nutzen, um Menschen und Weidetiere besser vor Übergriffen zu schützen. Die sonstigen Präventionsmaßnahmen und die Förderung von Weidetierhaltung werden wir weiter verstärken.

SPD: Diese Möglichkeit besteht jetzt schon.

Grüne: Ein Abschuss von Wölfen ist bei Gefährdung von Menschen oder zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Gefahren möglich. Das setzt eine Feststellung des Sachverhaltes voraus. Hier setzen wir uns für bundesweit einheitliche rechtssichere Regelungen ein. Wir haben schon seit 2018 die Weidetierhalter*innen als wichtige Akteur*innen beim Naturschutz unterstützt. Das war lange vor der Rückkehr der Wölfe nach Hessen. Zunächst gab es einen flächendeckenden Grundschutz. 2021 kamen umfangreiche Hilfen für die Anschaffung und Unterhaltung von erhöhten Zäunen und von Herdenschutzhunden hinzu. Heute ist ganz Hessen Wolfspräventionsgebiet, denn ein guter Herdenschutz ist das beste Mittel, um Übergriffe durch den Wolf zu vermeiden.

FDP: Ja, die Entnahme von Wölfen, die Schutzmaßnahmen überwinden und wiederholt Schäden an Nutztieren verursachen, könnten rechtlich schon jetzt entnommen werden, andere Bundesländer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Um solche Entnahmen rechtssicher durchführen zu können, wollen wir den Wolf in die Liste der jagdbaren Arten aufnehmen und eine Wolfsverordnung erlassen. Voraussetzung für die Entnahme ist allerdings ein Wolfsmonitoring mit funktionierender Rissprobenbegutachtung. Da die Probenentnahme bei Rissverdachtsfällen bislang in Hessen nahezu nicht funktioniert, gibt es einerseits keine Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl in Hessen sesshafter Wölfe, andererseits wissen wir auch nicht, ob einzelne Wölfe bereits mehrfach Nutztiere gerissen haben.

AfD: Zum Schutz von Mensch und Tier sollten auffällige Wölfe umgehend entnommen werden können. Auch für die langfristige Akzeptanz des Wolfes sind Entnahmen unumgänglich.

Welche agrarpolitische Weichenstellung halten Sie für notwendig, um einer weiteren Abnahme von bedrohten Arten der Feldflur praxisnah entgegenzuwirken (z. B. an die regionalen Gegebenheiten in Hessen angepasste Bearbeitungstermine nicht produktiver Flächen wie Stilllegungen und Brachflächen, Abschaffung der jährlichen Bewirtschaftungsverpflichtung („Mindesttätigkeit“), bessere Kombinierbarkeit von und flexibel ausgestalteten Agrarförderungen z.B. Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) vs. Ökoregelungen)?

CDU: Für eine effektive Jagdausübung in landwirtschaftlich geprägten Revieren ist eine enge Kooperation zwischen Jagdausübungsberechtigtem und Landwirt erforderlich. Wir werden uns dafür einsetzen, im Rahmen der nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sowohl über die Vorgaben des so genannten Greening als auch über geförderte Agrarumweltmaßnahmen vielseitige Fördermöglichkeiten für die Landwirte zu schaffen, um Maßnahmen umzusetzen, die neben dem Umwelt- und Artenschutz auch einer effizienten Bejagung der Feldflächen zugutekommen.

SPD: Wir wollen Land­wirtschaft in die Lage versetzen, in ökologisch verträglichen Stoffkreisläufen innerhalb der Grenzen der natürlichen Ressourcen leistungsfähig auf hohem Niveau sichere und gesunde Lebensmittel zu produzieren. Wir wollen, dass auf der gesamten Landwirtschaftsfläche nachhaltiger gewirtschaftet wird. Die notwendigen Förderprogramme wollen wir vereinfachen und entbürokratisieren. Aber wir unterstützen auch weiterhin die Umstellung von Betrieben zum ökologischen Landbau. Unser erklärtes Ziel ist es, die Kulturpflanzenvielfalt durch die Erweiterung der Fruchtfolgen sowie die Artenvielfalt durch gezielte Vernetzung der Biotope in der Fläche zu erhöhen Wir fördern Humusaufbau und humusmehrende Fruchtfolgen, um die Fruchtbarkeit und eine lebendige Bodenstruktur langfristig zu stabilisieren, CO2 zu binden und Wasser zu speichern. Wir schützen Böden und Wasser durch Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Stickstoffüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln. Nur die gezielte, sparsame Anwendung entsprechender Mittel wird die Belastung unseres Grundwassers und Oberflächenwassers verhindern.

Grüne: Das hessische HALM-Programm setzt attraktive Anreize für ökologisch sowie konventionell wirtschaftende Betriebe, die ihre Flächen nachhaltig und umweltschonend bewirtschaften. Auf 298.000 Hektar wurden im Jahr 2022 Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Programms durchgeführt. Gegenüber dem Jahr 2015 ist dies eine Steigerung um mehr als 70 Prozent. Wir wollen das HALM auch zukünftig praxisnah weiterentwickeln, sodass es einen möglichst hohen Effekt für Arten- und Klimaschutz hat.

FDP: Neben ihrer Rolle als Erzeuger von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen erbringen landwirtschaftliche Betriebe auch vielfältige Leistungen beim Klimaschutz, beim Erhalt der Artenvielfalt, beim Umwelt- und Gewässerschutz und bei der Landschaftspflege. Alle diese Leistungen sind für unsere Gesellschaft wichtig und müssen entsprechend vergütet werden. Wir Freie Demokraten wollen dem Vertragsnaturschutz deshalb grundsätzlich Vorfahrt vor ordnungsrechtlichen Eingriffen einräumen. Damit sichern wir sowohl die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft als auch die Zukunft der heimischen Bauern. Wir Freie Demokraten wollen die Biodiversität mit Vertragsnaturschutz als zielgerichtetem Instrument evidenzbasiert ausbauen. Naturschutz als Dienstleistung von Land- und Forstwirten soll ein eigener Betriebszweig sein können. Als Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes soll ein Ausschreibungsmodell für die notwendigen Maßnahmen eingeführt werden. Land- und Forstwirte sollen sich auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen bewerben können, um diese Leistungen nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vergüten. Wichtig ist die Langfristigkeit und Verlässlichkeit der Verträge sowie eine regelmäßige Evaluierung der Zielerreichung.

AfD: In erster Linie sollte ein deutlicher Abbau der bürokratischen Hürden stattfinden. Durch die riesige Bürokratie ist das derzeitige System teuer, hochkompliziert und ineffizient. Die derzeitigen Flächenprämien schaffen nach wie vor zu wenige Anreize Artenvielfalt zu fördern, das Sanktionsrisiko für Landwirte ist gleichzeitig zu groß. Anstelle von Mais zur Biogasproduktion sollten Alternativen aus Wildpflanzen gefördert werden.

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Setzen Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für eine Beibehaltung des bestehenden Waffenerwerbs- und -besitzrechts der hessischen Jägerinnen und Jäger ein?

CDU: Wir wissen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer, wie Schützen, Jäger und Sammler, sehr verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgeht. Wir werden daher weiterhin dafür eintreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden und dass der berechtigte Waffenbesitz anerkannt bleibt. Der legale Waffenbesitz in Deutschland ist keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Missbrauchsquote in diesem Bereich liegt stabil niedrig. Deutschland hat zu Recht ein sehr strenges Waffengesetz, das für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sorgt. Niemand möchte Waffen in Händen von Extremisten oder psychisch kranken Menschen wissen. Die Jägerschaft hat über viele Jahre bewiesen, dass sie höchsten Ansprüchen an Zuverlässigkeit und Sorgfalt im Umgang mit Waffen genügt. Bei etwaigen Waffenverschärfungen gilt für uns aber stets Maß und Mitte. Wir wollen nicht, dass Sportschützen, die rechtmäßig ihren Sport nachgehen oder Jäger, die einen wichtigen Beitrag zur Wildhege und Naturpflege leisten, unter Generalverdacht gestellt werden. Die durch das Bundesinnenministerium vorgelegten Vorschläge erfüllen diesen Anspruch an Maß und Mitte nicht. Deshalb lehnen wir sie ab.

SPD: Unser Ziel ist es das Waffenrecht weiter anzupassen und die Kontrollmöglichkeiten effektiver auszugestalten. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.

Grüne: Die Zuverlässigkeitsprüfungen sind notwendig und müssen auch zukünftig möglichst unbürokratisch erfolgen.

FDP: Das bestehende Waffenerwerbs- und besitzrecht hat sich aus unserer Sicht bewährt und sollte daher dringend beibehalten werden.

AfD: Deutschland hat bereits eines der schärfsten Waffengesetze der Welt, eine Verschärfung des Waffenrechts ist nicht erforderlich. Wir setzen uns somit für eine Beibehaltung des bestehenden Waffenerwerbs- und besitzrechts ein.

Wird Ihre Partei auf Bundes­ebene eine Verschärfung des Waffen­gesetzes für Jäger­innen und Jäger – ggf. auch über ein Veto im Bundesrat – ablehnen?

CDU: Mit der vorhergehenden Frage beantwortet.

SPD: Nein, siehe Antwort auf vorangegangene Frage.

Grüne: Die Zuverlässigkeitsprüfungen sind notwendig und müssen auch zukünftig möglichst unbürokratisch erfolgen. Für eine Verschärfung müssten sehr wichtige Gründe angeführt werden, die wir im Moment nicht sehen.

FDP: Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass es keine Verschärfung des Waffenrechts, sondern eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts braucht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb öffentlichkeitswirksam deutlich gemacht, dass sie Verschärfungen des Waffenrechts zu Lasten der Jägerinnen und Jäger, wie sie Bundesinnenministerin Faeser ursprünglich geplant hat, nicht mittragen wird. Eine Gefahr für die Bevölkerung geht eher von der großen Zahl der illegalen Schusswaffen aus, bei denen eine Waffenrechtsverschärfung keine Wirkung hätte. Zur Bekämpfung von Waffenkriminalität ist es aus unserer Sicht am wichtigsten, Besitz und Handel von illegalen Waffen effektiver zu bekämpfen. Dennoch gab es in jüngerer Vergangenheit Fälle, in denen Extremisten über legalen Waffenbesitz verfügt haben. Dass es Extremisten gibt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, liegt zum einen daran, dass die örtlichen Waffenbehörden personell und technisch teilweise sehr schlecht ausgestattet sind, so dass sie neben dem Antragsaufkommen keine ausreichende Kontrolle der bisherigen Erlaubnisinhaber gewährleisten können. Hier sind die Länder in der Pflicht, die Behörden besser auszustatten. Zum anderen verfügen die örtlichen Waffenbehörden nicht über die nötigen Erkenntnisse, um Reichsbürger und andere Extremisten zu erkennen und zügig zu handeln. Hierzu müsste zunächst der Datenaustausch von Gerichten, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit den Waffenbehörden verbessert werden. Eine Verschärfung des Waffenrechts zur Entwaffnung so genannter Reichsbürger ist nicht notwendig.

AfD: Wir lehnen die derzeitige Symbolpolitik zu Lasten der Legalwaffenbesitzer vollumfänglich ab, eine weitere Verschärfung werden wir somit nicht mittragen.

Setzen Sie sich dafür ein, dass Jägerinnen und Jäger in Hessen beim Thema Waffenaufbewahrung nicht durch Gebühren belastet werden?

CDU: Wir treten dafür ein, dass diese Möglichkeit bei legalen Waffenbesitzern wie Jägern oder Sportschützen, die die ordnungsgemäße Verwahrung ihrer Waffen ohnehin bereits nachgewiesen haben, sehr sparsam und verhältnismäßig eingesetzt wird. Außerdem ist uns wichtig, dass die Kontrolle sich ausschließlich auf die Überprüfung der waffenrechtlichen Pflichten und mithin auf den unmittelbaren Aufbewahrungsbereich der Waffen beschränkt und darüber hinaus (andere Räume o.ä.) die Unverletzlichkeit der Wohnung des Jägers gegeben ist.

SPD: In dieser Frage sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Änderungen geplant.

Grüne: Uns ist nicht bekannt, dass es für Waffenaufbewahrung eine Gebühr gibt. Grundsätzlich sind Behörden aber verpflichtet, angemessene Gebühren für bestimmte Dienstleistungen und damit verbundenen Aufwendungen zu erheben.

FDP: Für anlasslose Kontrollen von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen sollten aus unserer Sicht in Hessen keine Gebühren erhoben werden dürfen.

AfD: Ähnlich wie bei der Jagdsteuer, den Gebühren für Trichinenproben, Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde sollten Menschen die sich für das Gemeinwohl einsetzen, auch hier nicht mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden.

Warum sollen Jäger­innen und Jäger nebst ihren Angehörigen und Freunden sowie die Menschen des ländlichen Raumes, die durch das Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen repräsentiert werden, Sie wählen?

CDU: Die CDU Hessen ist die Partei für den ländlichen Raum. Wir setzen uns für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land und für lebenswerte Dörfer überall in Hessen ein. Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagd liegen uns besonders am Herzen. Im Sinne der Menschen treten wir für pragmatische und ideologiefreie Lösungen ein. Für die CDU Hessen ist klar: Nur, wenn es den Menschen in den Dörfern gut geht, kann es ganz Hessen gut gehen. Deshalb steht diese Aufgabe im Mittelpunkt unserer Politik.

SPD: Generell ist uns wichtig zu betonen, dass wir bei allen Entscheidungen zunächst die Verbände anhören und den Dialog in Anlehnung an den sogenannten Niedersächsischen Weg, wie wir es in der Landwirtschaft vorhaben, auch im Bereich der Jagdpolitik und der damit verbundenen Bereiche einschlagen wollen.

Grüne: Wir gehen davon aus, dass hessische Jäger*innen selbstbewusst und mit Sachverstand ihre Wahlentscheidung treffen und dabei, wie wir Grüne auch, das große Ganze in den Blick nehmen. Praktizierende Jägerinnen wissen durch ihre Nähe zur Natur oft mehr als viele andere Bevölkerungsgruppen, wie uns die großen Krisen dieser Welt, der menschengemachte Klimawandel und der dramatische Verlust an Biodiversität im Offenland bedroht. Die Grünen sind die Partei, die frühzeitig diese Gefahren erkannt haben und mit ihren Politikentwürfen dagegen gesteuert haben. Das ist heute wichtiger als je zuvor.

FDP: Wir Freie Demokraten haben uns in den vergangenen Legislaturperioden für die Belange der Jägerinnen und Jäger und des gesamten ländlichen Raumes intensiv eingesetzt. Die Klage gegen die Jagdverordnung, der Druck auf die Landesregierung bei der letzten Novelle der Jagdverordnung oder beim Gesetz zum Nationalen Naturmonument “Grünes Band Hessen” sind dabei nur ein Teil, bei dem wir uns sachorientiert und auf wissenschaftlicher Basis für die Menschen im ländlichen Raum stark gemacht haben. Viele Entscheidungen der Schwarz -Grünen Koalition zeigen, dass dem Koalitionsfrieden zu liebe der ländliche Raum und seine Bedürfnisse geopfert wurden. Wir wollen den Jägerinnen und Jägern und den Menschen des ländlichen Raumes wieder eine Stimme geben.

AfD: Die Alternative für Deutschland ist derzeit die einzige echte Oppositionspartei in Deutschland, alle andere Parteien koalieren auf Bundesebene und/oder in den Ländern miteinander und tragen die derzeitige grüne Verbotspolitik, welche auch sehr zu Lasten des ländlichen Raumes geht, in weiten Teilen mit. Es reicht nicht, dass nur Kompromisse ausgehandelt werden, damit Schlimmeres verhindert wird. Die Politik sollte sich schützend vor Sie stellen, Sie ernst nehmen und Sie in Ihrem wichtigen Engagement unterstützen. Wir als Alternative für Deutschland werden deswegen keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechtes und keine weiteren Beschneidungen des Jagdrechts mittragen.

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