Jagdscheinverlängerung NRW 2023 – Der Landesjagdverband informiert

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Wir geben an dieser Stelle einen Auszug aus dem wöchentlichen Newsletter des Landesjagdverbandes NRW wider:

Nachfragen wegen Jagdscheinverlängerung

Teilweise ist es Anfang dieser Woche zu Nachfragen gekommen, die von Verzögerungen bei der Jagdscheinverlängerung berichteten. Im ersten Kontakt mit der obersten Jagdbehörde konnte der Stv. Justiziar des LJV, Dr. Walter Jäcker, kurzfristig folgendes klären:

Ohne Zuverlässigkeitsprüfung und somit auch ohne Regelabfrage beim Verfassungsschutz kann aufgrund der zurückliegenden Waffenrechtsänderung bundesweit kein Jagdschein erteilt oder verlängert werden. Sobald die Jagdhaftpflichtversicherer ihre Versicherungsnachweise an die Jäger versenden, sollte auch umgehend der Verlängerungsantrag gestellt werden. Bis zum 31. März ergeben sich für die Jagdausübung, Pacht, Jagdschutz keinerlei Probleme, weil der (gültige) Jagdschein in Fällen längerer Bearbeitungszeit zwar nicht mitgeführt wird, aber vorhanden ist. Die Waffenbesitzkarte im Original und der Jagdschein in Kopie sind während der Bearbeitungszeit – jedenfalls im März – ausreichend. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit (wegen Nichtmitführens des Original-Jagdscheins) kann in diesen Fällen unterbleiben. Ab dem 1. April ergeben sich Probleme regelmäßig für solche Antragsteller, bei denen die Verfassungsschutzanfrage Erkenntnisse liefert, die gegen eine Verlängerung sprechen. Bei allen anderen wird die Verlängerung rückdatiert auf das Datum der Antragstellung oder ab dem 1. April.“

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