Gastkommentar von Christian Schindler: Über Sinn und Unsinn der zentralen Lagerung privater Schusswaffen

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Peter Huth ist seit Jahren das beste Beispiel dafür, warum ich nahezu jedes Vertrauen in den deutschen Journalismus verloren habe. Nicht falsch verstehen, der Mann ist alles andere als dumm, hat jede Menge gute Artikel geliefert und seine Motoryacht hat er sich verdient.

Aber sobald es um das Thema „legale Waffen in Deutschland“ geht, verwandelt er sich in einen schwurbelnden Politesoteriker. Ich will zum Thema „zentrale Lagerung“ und deren umwerfende Schwachsinnigkeit eigentlich gar nichts mehr sagen. Ich habe das oft genug getan, es fällt mir inzwischen auch tatsächlich schwer, da noch sachlich zu bleiben und wer zu diesem Punkt noch Aufklärung benötigt, darf gerne einen Blick in die Kommentare (Anmerkung von Jagdschein-Info.com: auf Facebook) werfen.

waffen lagerung huth 1

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waffen lagerung huth 2

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Von Wahrscheinlichkeiten legaler und illegaler Waffen

  1. In Essen bereitet ein 16-jähriger einen Schulamoklauf vor, indem er eine Schusswaffe und mehrere Nagelbomben einfach selbst baut.
  2. In Lüdenscheid erschießt ein weiterer 16-jähriger einen Kirmesbesucher mit einer illegalen Schusswaffe. Noch mal für schnelle Leser: 16 Jahre alt. Illegale Schusswaffe.
  3. Auf Twitter erzählt der Journalist Lars Winkelsdorf von den vereitelten Anschlagsplänen eines Neonazis, der geplant hatte, mit einem illegal beschafften MG42 einen Anschlag zu verüben. Wieder für die Eiligen: MG. Maschinengewehr. Brrrrrrrrrrrrt.
  4. Und in Deutschland liegen zwar nur für das Bundesland Bayern absolut valide Daten vor, aber das ist immerhin auch das „schusswaffenstärkste“ Bundesland der BRD.

Auch hier wieder für eilige Leser:
Die Wahrscheinlichkeit, dass der bayerische Legalwaffenbesitzer Christian Schindlgruber jemanden mit einer legalen Schusswaffe vom Leben zum Tode befördert, liegt bei etwa 1 zu 400.000. Die Wahrscheinlichkeit, dass der bayerische Nicht-Legalwaffenbesitzer Peter Huthenruttler jemanden ohne legale Waffe einfach erschlägt, verbrennt, erwürgt, erdolcht oder sonst wie tötet, liegt bei etwa 1 zu 100.000 (Namensähnlichkeiten sind rein zufällig und keineswegs beabsichtigt).

Und wer immer noch nicht erkannt hat, dass die Punkte 1 bis 3 ein – > echtes <- Problem darstellen, darf sich gerne in der Eigenbezeichnung „Journalist“ nennen. Ich zumindest nenne solche Zeitgenossen einfach „waffenrechtliche Flacherdler“.

Zentrale Lagerung privater Schusswaffen – Was gerne vergessen wird

Da hier wieder die üblichen Fragen auftauchen, warum Sportschützen ihre Waffen zu Hause, und nicht zentral bei Behörden oder im Verein lagern müssen, fasse ich das jetzt mal zusammen:

1. Vorgaben aus dem Waffengesetz

Es ist laut Waffengesetz verboten, weil es einfach nur gefährlicher Unsinn ist. Der Vierfachmord von Eisslingen mit gestohlenen Waffen (zu einer Zeit, wo die zentrale Lagerung noch erlaubt war) ist das beste Beispiel dafür.

2. Fehlende bauliche Voraussetzungen

Es ist baulich nicht möglich, diese große Anzahl an Waffen zentral zu lagern und zu sichern. Nicht einmal die Polizei wäre dazu in der Lage. Noch unmöglicher wäre es mit Munition, Treibladungs- und Schwarzpulver. Dieses Konzept verfolgt nicht einmal die Bundeswehr in ihren Kasernen. Dort lagert nur ein kleiner Vorrat für den unmittelbaren Bedarf. Alles andere ist in einigen wenigen speziellen Depots gelagert und müsste gestaltet sein wie das Munitionsdepot Köppern. Im absolut unbebauten Gebiet. In Hochsicherheitstrakten. Mit einer Berufsfeuerwehr. Würden alleine die Mitglieder unseres Schützenvereines ihre Munition und ihr Pulver zentral lagern, könnte man bei einem Brand anschließend die Landkarten ändern.

3. Unzulängliche Sicherheitstauglichkeit

Sämtliche Experten in den Anhörungen der Innenausschüsse des Bundestages lehnen die zentrale Lagerung vehement als sicherheitsuntauglich ab. Lediglich die Grünen fordern diese ideologiebedingt ständig aufs Neue.

Feuerwaffenschießstände befinden sich oft außerhalb geschlossener Ortschaften, weitab vom nächsten Polizeiposten. Für professionelle Verbrecherbanden, die sogar Objekte wie das „Grüne Gewölbe“ in Dresden, trotz Alarmsystem, Wachschutz und naher Polizei, mitten in einer Großstadt ausrauben, wäre die Aussicht auf hunderte Schusswaffen ein äußerst lukratives Ziel.

Eine aufs nächste Polizeirevier geschaltete Einbruchmeldeanlage würde zwar einen nächtlichen Einbruch melden, aber nicht verhindern. Gerade im ländlichen Raum sind Polizeiposten nachts nicht oder schwach besetzt. Die alarmierten Beamten müssten zunächst auf Verstärkung warten, um nicht ggf. einer spätestens durch den Einbruch schwer bewaffneten Verbrecher-Übermacht gegenüberzustehen.

Bis zum Eintreffen der Verstärkung sind die Verbrecher aber über alle Berge. So geschehen in Oldenburg, wo im Februar 2020 die Tresore der Waffenbehörde mit über 30 Waffen ausgeräumt wurden. Trotz Warnanlagen und Wachdienst.

4. Fehlende Voraussetzungen für Lagerung

Kommen wir jetzt mal zu den Sportschützen. In welchem Verein sollte denn eine zentrale Lagerung erfolgen? Man schießt doch nicht nur in einem einzigen Verein. Wettkämpfe finden überall, auch im Ausland, statt. Sportschützen im Reservistenverband nutzen die verschiedenen Standortschießanlagen der Bundeswehr. Da können keine Waffen gelagert werden. Munition schon gar nicht.

Waffen bedürfen ständiger Pflege und Kontrolle auf Rostschäden. Das kann man bei zentraler Lagerung nicht gewährleisten. Die Reinigung in Vereinsheimen, von denen viele öffentliche Gaststätten sind, ist rechtlich nicht zulässig. Darüber hinaus trainieren Schützen zur Leistungssteigerung auch Trockenanschläge. Und das sogar täglich. Das wäre bei zentraler Lagerung ebenfalls nicht mehr möglich.

5. Enorme Mengen Treibladungspulver

Eine zentrale Ausgabe von Munition ist ebenfalls nicht möglich. Jede Waffe benötigt ihre eigene, auf sie abgestimmte Munition. Das führt dazu, dass ausgebildete und geprüfte Sportschützen (und Jäger) ihre Munition selbst herstellen. Sie sind dazu im Besitz einer Sprengstofferlaubnis für das Treibladungspulver. Um jetzt auch noch all das Pulver (inklusive Schwarzpulver für die Vorderlader) zentral zu lagern, würde man sogar die erlaubte Höchstmenge eines Pulverhändlers überschreiten. Und diese lagern ihr Zeug schon in Bunkern.

6. Voller Zugriff auf alle Waffen einer Region

Wenn jemand den festen Tatvorsatz fasst, möglichst viele Menschen umzubringen, stören ein paar Kilometer Umweg nicht. Vielleicht ist der Waffenkammerwart dann das erste Opfer und statt dem Zugriff auf seine KK-Pistole hat der Übeltäter dann die volle Auswahl aus hunderten anderer Waffen (so z.B. geschehen bei den Morden in Genthin durch einen psychisch Kranken). Keinem ehrenamtlichen Vereinsmitglied kann die Verantwortung bzw. Schlüsselgewalt für ein solches Waffenarsenal zugemutet werden. Ein Messer an der „richtigen“ Kehle und die Verbrecher brauchen kein schweres Gerät, um an die Waffen zu kommen. Der Bedrohte bzw. durch eine entsprechende Bedrohung von Angehörigen Erpresste würde selbst aufschließen.

7. Eigenverantwortung

Das Hauptargument: ICH, und sonst niemand, bin für die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner Waffen, meiner Munition und meinem Treibladungspulver verantwortlich. Ich habe die Waffen vor dem Zugriff Anderer, Nichtberechtigter zu sichern. Es sind MEINE Waffen. Warum sollte ich diese fremden Menschen anvertrauen? Die Waffen lagern bei dem Menschen, dem ich am meisten vertraue. Und das bin ICH selbst.

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1 Kommentar
  1. Volle Zustimmung! Jeder logisch denkende Mensch sollte diese Argumente verstehen, und folglich in der Endkonsequenz Christian Schindler und Rainer Hellmuth zustimmen. Ich denke, die Akteure, wie z. B. Peter Huth, sehen durch die ständig wiederholte Forderung nach zentraler Waffenlagerung eine zusätzliche Möglichkeit den Waffenbesitzer zum Aufgeben ihres Waffenbesitzes, Sports, Jagd, zu bewegen…. und man fängt den Waffenunkundigen damit wunderbar ein…..

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