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Ein Waffenschrank ist ein spezieller Schrank, der zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition dient. Vor allem Jäger, Sportschützen und Waffensammler benötigen einen solchen Schrank zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und zur Gewährleistung der Sicherheit. Ein Waffenschrank dient dazu, Waffen und Munition vor dem Zugriff durch andere, unberechtigte Personen zu schützen und unzugänglich zu machen. Wer in Deutschland einen Jagdschein beantragen möchte, der wird sich eher früher als später mit dem Kauf eines geeigneten Waffenschranks beschäftigen, denn er ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK). Beim Kauf eines Waffenschrankes sind einige wichtige Kriterien zu beachten, die wir Euch im Folgenden erläutern. Zudem legen wir Euch unseren Artikel zur waffenrechtlichen Erlaubnis ans Herz.
Varianten von Waffenschränken
Grob können die Waffenschränke in vier Kategorien aufgeteilt werden, wobei die Übergange zwischen den Varianten fließend sein können:
- Langwaffenschränke: Diese sind speziell für Jäger und besitzen Halterungen für Gewehre und je nach Modell auch noch (höhenverstellbare) Einlageböden
- Kurzwaffenschränke: Kleinere Schränke, die speziell auf die Aufbewahrung von Pistolen und Revolvern ausgelegt sind
- Kombinationsschränke: Bieten Platz für sowohl Lang- als auch Kurzwaffen und haben oft separate Fächer für Munition
- Munitionsschränke: Besondere Sicherheitsbehältnisse für die getrennte Aufbewahrung von Munition
In einem Waffenschrank für Langwaffen können selbstverständlich auch Kurzwaffen und Munition untergebracht werden, wohingegen in einem reinen Kurzwaffenschrank aus Platzgründen keine Langwaffen untergebracht werden können. Für Jäger eigenen sich besonders die Kombinationsschränke, denn hier finden alle für die Jagd relevanten Waffen samt Munition Platz.
Hinsichtlich einer Verankerung des Waffenschranks in Boden oder Wand gibt es im aktuellen Waffenrecht (WaffG) keine Angaben. Es bleibt also Euch überlassen, ob Ihr den Waffenschrank zusätzlich mit einer Verankerung sichern möchtet. Gegebenenfalls empfiehlt sich jedoch ein Blick auf Eure Versicherung, ob es dazu weiterführende Anforderungen gibt.
Arten von Schlössern bei Waffenschränken
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Wahl eines geeigneten Waffenschrankes ist seine Verriegelung. Es gibt verschiedene Arten von Schlössern und Verschlussmechanismen, die je nach Sicherheitsanforderung und Komfort gewählt werden können:
- Mechanische Schlösser: Klassische Schlösser mit Sicherheitsstiften; für diese Schlösser wird ein Schlüssel benötigt
- Elektronische Schlösser: Moderne Schlösser mit Zahlencode, die oft zusätzliche Funktionen wie Zeitverzögerung bieten; diese Schlösser werden über Batterie betrieben
- Biometrische Schlösser: Diese verwenden Fingerabdruckscanner und bieten höchsten Komfort und Sicherheit; diese Schlösser werden über Batterie betrieben
- Kombinationsschlösser: Eine Mischung aus mechanischen und elektronischen Elementen
ACHTUNG
Unabhängig von der Wahl der Schließmechanismus: Euer Waffenschrank darf nur von Euch geöffnet werden. Ein Schlüssel muss immer bei Euch bzw. in einem den Sicherheitsanforderungen entsprechendes Behältnis verwahrt werden. Der Eingabecode bei elektronischen Schlössern darf nur Euch bekannt sein. Wenn Ihr anderen Personen Zugang zu Euren Waffen und Eurer Munition ermöglicht, macht Ihr Euch strafbar mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen/Münster („Schlüsselurteil“)
Wer mit einem mechanischen Schloss für seinen Waffenschrank liebäugelt, den möchten wir hierauf einen wichtigen Punkt hinweisen. Die sichere Verwahrung des Schlüssels hat schon häufiger Anlass für Diskussionen geboten. Am 30. August 2023 hat das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster ein Urteil gesprochen (siehe dazu AZ: 20 A 2384/20), welches seitdem durch das Land geistert und für gehörig Verunsicherung und Unruhe unter Legalwaffenbesitzern geführt hat. Zudem haben sich nicht wenige Waffenbehörden aufgrund dieses Urteils dazu berufen gefühlt, entsprechende Schreiben zur sicheren Aufbewahrung von Schlüsseln zu versenden, in denen sie sich auf besagtes Urteil aus Münster berufen.
Im Urteil des OVG Münster heißt es wie folgt:
„Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.“
Zu diesem Urteil hat sich jüngst nun auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg geäußert. Das Bemerkenswerte daran: das OVG Niedersachsen sieht die Einordnung dieses Sachverhalts und seine Überführung in geltendes Recht einzig beim Gesetz- oder Verordnungsgeber, nicht beim Oberverwaltungsgericht. Damit stellt es das Schlüsselurteil aus Münster als rechtsverbindlich in Frage.
Wir verlinken Euch hier ein paar lesenswerte Artikel vom VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.), der als Interessenvertretung der Branche immer sehr nah am Thema ist:
Artikel vom 30.08.2024
Artikel vom 27.03.2024
Artikel vom 07.06.2024
Schutzklassen bei Waffenschränken
Bis zum 06.07.2017 waren drei Varianten bei Waffenschränken zugelassen:
- Waffenschrank Klasse A
- Waffenschrank Klasse B und
- Jägerschrank
Ab dem 06.07.2017 wurden die zuvor genannten Schutzklassen durch die Folgenden abgelöst:
- Schutzklasse 0 und
- Schutzklasse 1
Für die drei Varianten bis zum 06.07.2017 (Klasse A, B und Jägerschrank) gilt zum aktuellen Datum der Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die Schränke nach wie vor eingesetzt werden dürfen und die derzeitigen Anforderungen an Waffenschränke erfüllen. Allerdings gilt dies nur für Jagdscheininhaber, in deren Haushalt einer dieser Waffenschränke vor genanntem Datum 06.07.2017 bereits vorhanden war. Ein Kauf dieser Schränke nach dem Stichtag (zum Beispiel über einen Gebrauchtkauf) fällt nicht mehr unter den Bestandsschutz und somit kommen nur noch die Schutzklasse 0 und 1 in Frage. Beide Varianten sind nach DIN EN-1143-1 zur Aufbewahrung von Schusswaffen in Deutschland zugelassen.
Nachfolgend weitere Einzelhalten zu den Schutzklassen:
SCHUTZKLASSE 0 | SCHUTZKLASSE 1 |
< 200kg | Unabhängig vom Gewicht des Waffenschranks: |
Maximal 5 Kurzwaffen + Munition | Unbegrenzte Anzahl Kurzwaffen + Munition |
Unbegrenzte Anzahl Langwaffen + Munition | Unbegrenzte Anzahl Langwaffen + Munition |
> 200kg | |
Maximal 10 Kurzwaffen + Munition | |
Unbegrenzte Anzahl Langwaffen + Munition |
Ein wichtiger Hinweis:
Auch bei einem Waffenschrank der höchsten Schutzklasse ist es rechtlich nicht erlaubt, eine Waffe geladen im Waffenschrank aufzubewahren. Es darf weder eine Patrone in der Kammer noch ein geladenes Magazin in der Waffe sein. Verwahrt Eure Waffen und die Munition stets getrennt voneinander im Schrank bzw. in separaten Schränken. Hier bitte Vorsicht walten lassen, da Euch sonst rechtliche Konsequenzen drohen!
Wie viel Platz benötigt ein Waffenschrank und wie groß muss er sein?
Die maßgebliche Größe bei der Wahl eines Waffenschranks ist die Anzahl verfügbarer Stellplätze für Langwaffen. Daher solltet Ihr vor dem Kauf eines Schrankes einmal in Euch gehen und überlegen, wie viele Waffen Ihr später einmal besitzen möchtet und wie viele für den Anfang wirklich notwendig sein. Bei diesen Überlegungen geht es darum, die Auswahl möglichst ideal zu treffen. Ihr sollt weder Platz und Geld durch einen überdimensionierten Schrank verschwenden, noch den Schrank zu klein kaufen und dadurch gezwungen sein, später einen weiteren Schrank nachzukaufen.
Als Richtgröße können wir Euch Folgendes mit auf den Weg geben: als Jäger dürft Ihr maximal zwei Kurzwaffen, aber eine unbegrenzte Anzahl an Langwaffen besitzen. Um die bei uns in Deutschland verbreiteten Hauptjagdarten ausüben zu können, benötigt Ihr lediglich drei Waffen:
- eine Büchse für den Kugelschuss
- eine Flinte für den Schrotschuss
- eine Kurzwaffe für den Fangschuss (wahlweise Pistole oder Revolver)
Wer möchte, kann zusätzlich zu den oben genannten Waffen noch einen Bergstutzen in Betracht ziehen, da dieser zusätzlich zum Lauf für eine große Kugel noch einen Lauf für eine kleine Kugel z.B. zur Hasen- oder Fuchsjagd besitzt. Nach dieser Rechnung würde ein Schrank in der Größenordnung mit bis zu sieben Langwaffen für den Anfang völlig ausreichen und dabei auch nicht viel Platz von Eurer verfügbaren Wohnfläche beanspruchen.
Zur besseren Einordnung der Größe:
Das kleinste Außenmaß eines handelsüblichen Waffenschranks liegt in der Breite bei rund 37cm und bietet damit bereits Platz für fünf Langwaffen. Ein Schrank dieser Kategorie hat eine Größe von 1470 x 370 x 415 mm und ein Gesamtgewicht von 115kg.
Die Maße für einen Waffenschrank mit acht Langwaffen liegt im Bereich von 1470 x 520 x 415 mm und 151kg Gesamtgewicht. Bei Waffenschränken ab dieser Größe kann die Tür ausgehangen und separat vom Gehäuse transportiert werden. Der finanzielle Aufpreis und der beanspruchte Platz für einen Schrank mit acht Langwaffen im Vergleich zu fünf Langwaffen ist überschaubar, doch der zusätzliche Stauraum im Schrank ist ein wirklicher Gewinn. Wenn Ihr es Euch vom Budget und vom Platz erlauben könnt, geht unsere Empfehlung klar in zu einem Schrank der Größenkategorie für acht Langwaffen, da er das Maximum aus Preis/Leistung herausholt.
Waffenkontrollen durch Waffenbehörden
Als Legalwaffenbesitzer in Deutschland müsst Ihr Euch darüber bewusst sein, dass die zuständige Behörde das Recht dazu hat, bei Euch eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle durchzuführen. Dabei wird die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überprüft und ein Abgleich Eurer Waffen mit den Eintragungen bei der Behörde vorgenommen.
Der Vorgang der Waffenkontrolle ist sensibel und führt aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Unmut bei Waffenbesitzern. Zum einen, weil Euch in den meisten Bundesländern (Ausnahme Bayern) auch bei einer Kontrolle ohne Beanstandung Kosten für die Kontrolle in Rechnung gestellt werden. Zum anderen, weil bei der Kontrolle Eure Zuverlässigkeit überprüft wird. Es ist wichtig, sich dies immer vor Augen zu führen, denn wer Waffen und Munition nicht nach rechtlichen Vorgaben verwahrt, riskiert neben einer Geldbuße und der Möglichkeit eines Straftatbestands auch den Entzug von Waffenbesitzkarte, Jagdschein und ggf. dem Jagdpachtvertrag.
Ohne triftigen Grund (wirklich wichtiger, nicht nachholbarer Termin), ist es nicht empfehlenswert, eine Waffenkontrolle zu verweigern, denn Ihr unterliegt grundsätzlich der so genannten Mitwirkungspflicht. Wer permanent einen wichtigen Termin vorschiebt oder sich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung beruft, riskiert die Aberkennung der Zuverlässigkeit.
Doch generell gibt es für beide Seiten Rechte und Pflichten und die Kontrolle muss bestimmten Anforderungen genügen. Sie darf nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten erfolgen. Zudem dürfen die relevanten Räumlichkeiten nur mit Eurem Einverständnis und während Eurer persönlichen Anwesenheit betreten werden. Aus diesem Grund weisen wir auch immer darauf hin, dass der Stellplatz des Waffenschranks wohl überlegt sein will, denn wenn Ihr diesen im Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Keller etc. hinstellt, ist den Kontrolleuren der Zugang zu gewähren.
Zum Thema Waffenkontrollen findet Ihr alles Wissenswerte in unserem Artikel „Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle – Was ist das und was müsst Ihr dabei beachten“.
Video
Der Trondheim 8 S-1 von HDG Tresore
Fazit
Ein Waffenschrank ist eine unverzichtbare Voraussetzung für jeden, der Waffen besitzt oder besitzen möchte, sei es aus jagdlichen, sportlichen oder sammlerischen Zwecken. Die Wahl des geeigneten Schrankes hängt von vielen Faktoren ab, wie der Anzahl der Waffen, der benötigten Sicherheitsstufe und den eigenen Anforderungen an Schloss und Komfort.
Darüber hinaus ist es essentiell, über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Waffenrecht im Bilde zu sein und sicherzustellen, dass Waffen und Munition ordnungsgemäß und sicher verwahrt werden. Ebenso solltet Ihr Euch mit der Möglichkeit einer Waffenkontrolle auseinandersetzen und Euch darüber informieren, wie Ihr Euch in dieser Situation korrekt verhalten könnt.
Da beim Thema Waffenschrank, Waffenverwahrung und behördliche Kontrolle auch rechtliche Konsequenzen drohen können, legen wir Euch nahe, keine Spielchen bei diesem Thema oder mit den Behördenmitarbeitern zu spielen. Versucht nicht, eine Waffenkontrolle zu verhindern, auch wenn es dahingehend Möglichkeiten gibt. Wenn Ihr dafür sorgt, dass Eure Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden und Ihr die Behördenmitarbeitern gut behandelt, braucht Ihr auch bei einer Waffenkontrolle nichts zu befürchten.
Schaut Euch auch unser Video an, in dem wir Euch am Beispiel unseres Waffenschranks Modell „Trondheim 8 S-1“ von HDG-Tresore ein paar erste Informationen geben.
Hat Euch dieser Artikel gefallen? Konnten wir Euch bei den ersten Überlegungen zur Auswahl eines Waffenschrankes wichtige Anhaltspunkte geben und auf sensible Themen hinweisen? Ist bei Euch schon einmal eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle durchgeführt worden und welche Erfahrungen habt Ihr dabei gemacht? Lasst uns Eure Erfahrungen über die Kommentarfunktion zukommen.