Was ist nach der bestandenen Jägerprüfung zu tun? Vom Jägerprüfungszeugnis zum Jagdschein

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Vom Jägerprüfungszeugnis zum Jagdschein

Die bestandene Jägerprüfung und Euer Jägerprüfungszeugnis sind die Basis zur Beantragung eines Jagdscheins. Der Gesetzgeber erkennt an, dass eine Person, die die Jägerprüfung bestanden hat, über auseichend Kenntnisse verfügt, um die Jagd in Deutschland auszuüben und nach Feststellung der persönlichen Eignung Waffen erwerben, besitzen und führen zu dürfen.

Der erste Schritt nach der Jägerprüfung führt Euch zur Unteren Jagdbehörde Eurer Stadt- bzw. Kreisverwaltung. Hier beantragt Ihr Euren Jagdschein. Eure Ansprechpartner, die einzureichenden Dokumente und den genauen Ablauf entnehmt Ihr am besten direkt den Internetseiten Eurer zuständigen Behörde. Hier findet Ihr als Beispiel die relevante Seite der Kreisverwaltung Mettmann.

Folgende Unterlagen werdet Ihr auch bei Eurer zuständigen Behörde mindestens einreichen müssen

Oftmals genügen diese Unterlagen als Scan per Email:

  • Jägerprüfungszeugnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung
  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins

Als Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Jagdscheins werden Euch voraussichtlich in Rechnung gestellt:

  • 1 Jahr = 35 EUR
  • 2 Jahre = 50 EUR
  • 3 Jahre = 65 EUR

Die Wartezeit für den persönlichen Termin zur persönlichen Abholung des ausgestellten Jagdscheins beläuft sich je nach Behörde auf durchschnittlich 4-6 Wochen. In dieser Zeit startet die Untere Jagdbehörde den Zentralabruf zur Überprüfung Eurer Persönlichen Zuverlässigkeit und wartet auf die Rückmeldungen. Nachdem dieser Vorgang abgeschlossen ist, erhaltet Ihr einen Anruf oder eine E-Mail zur Terminvereinbarung, um den ausgestellten Jagdschein abzuholen.

Achtung: Neue Regelung seit 09/2020

Die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit ist um die Abfrage beim Verfassungsschutz erweitert worden. Diese Prüfung kann die Untere Jagdbehörde jedoch nicht selbst durchführen sondern nur die Polizei. Die Erteilung eines Jagdscheins durch die Untere Jagdbehörde erfolgt daher nur noch vorbehaltlich der Regelprüfung beim Verfassungsschutz und ist bis zum Abschluss der vollständigen Prüfung durch die Polizei widerruflich erteilt.

Dieser Sachverhalt muss Euch in irgendeiner Form mitgeteilt und dokumentiert werden. Wie bei vielen anderen behördlichen Angelegenheiten gibt es auch für diesen Fall keine landes- oder bundesweit einheitliche Regelung zur Vorgehensweise. In meinem Fall wurde mir ein kleiner grüner Zettel in den Jagdschein geklebt, der diese Information enthält und der auch im Jagdschein verbleiben muss.

Eure Behörde kann einen anderen Weg der Regelung wählen, daher dürft Ihr Euch diesbezüglich nicht irritieren lassen, wenn Ihr Erfahrungen anderer Jagdscheininhaber hört, die von den oben genannten Schilderungen abweichen.

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