Während die Bedeutung der Jagd in der Menschheitsgeschichte vielfältige Änderungen durchlief, so sind doch die Voraussetzungen zur Jagdausübung über den gesamten Zeitraum erhalten geblieben:
- Kenntnisse über die zu jagende Wildart und ihren Lebensraum
- sichere Beherrschung von Waffen und Werkzeugen, um die Jagd auszuüben und erlegte Tiere zu verwerten
Zu Anbeginn diente die Jagd primär der Beschaffung von Nahrung, der Gewinnung von verwertbaren Materialen und Werkzeugen sowie dem Schutz des Lebensraumes vor wilden Tieren. Die fortschreitende Urbanisierung sowie die Erschließung und Sicherung von menschlichem Lebensraum führten zu einer Anpassung des ursprünglichen Verständnisses von Jagd.
Heute kann Jagd wie folgt definiert werden (nach Heintges):
- Ökologisch vertretbar
- Wildbiologisch fundiert
- Gesellschaftlich akzeptiert
Jagd übernimmt heute somit wichtige Aufgaben innerhalb unseres Ökosystems wie Wildhege, Land- und Waldbau, Vermeidung von Wildunfällen uvm. und wird aus diesen Gründen oft als „angewandter Naturschutz“ bezeichnet. Ihre Aufgabe wird als Stabilisierung des Gleichgewichtes zwischen Tier, Natur und Mensch verstanden.
Ferner haben Jäger in Deutschland heute ein umfangreiches und teilweise länderspezifisches Geflecht rechtlicher Regelungen zu jagdlicher Praxis, Handhabung und Aufbewahrung von Waffen, Schonzeiten sowie zum Tierschutz zu beachten. Zuwiderhandlung kann den Verlust von Waffenbesitzkarte, Waffen und Jagdschein bedeuten sowie weitere strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Unerlaubte Jagd auf und unerlaubtes Fangen von Wildtieren wird als Wilderei bezeichnet und ist weiter verbreitet als oftmals angenommen. In Deutschland wird sie als „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“ strafrechtlich verfolgt. Sie erfolgt willentlich und unberechtigt in fremdem Revier.
Es existiert jedoch auch ungewollte Wilderei – ungewollt deshalb, weil sie unbewusst erfolgt. Es mag für Viele befremdlich erscheinen, aber z.B. das Sammeln von Federn oder das Mitnehmen von verunfalltem Wild ist ebenfalls Wilderei. Verunfalltes Wild gehört trotz seines Ablebens weiterhin dem Revierinhaber.
Die Jagd mit Armbrust oder Bogen ist in Deutschland verboten!